Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 "Behindertenwerkstätte Hirschloh" und Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3, Fl. Nr. 232


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.02.2021 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schuster sollen auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 (Fl. Nr. 232) bestehende Stellplätze für betriebseigene Fahrzeuge mit einem Carport überdacht werden.
Das nördlichste Gebäude auf dem Grundstück hat an der Ostseite acht Stellplätze, wovon sechs in Verlängerung der Gebäudeflucht mit einem Pultdach überdacht werden sollen. Die Überdachung bedeckt 89,74 m² bereits versiegelter Fläche, die Brutto-Nutzfläche des Carports beträgt 85,57 m².

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Behindertenwerkstätte Hirschloh“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Der Carport liegt innerhalb der festgesetzten Baugrenzen, allerdings verbieten die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans eine Überdachung von Stellplätzen sowie ein Pultdach. Der Bauherr beantragt deshalb auch eine Befreiung von diesen Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Carport erfüllt diese Bedingungen, vor allem sind die Grundzüge der Planung weder durch die Überdachung von erlaubten bzw. bestehenden Stellplätzen selbst noch durch eine abweichende Dachform des Carports berührt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 „Behindertenwerkstätte Hirschloh“ kann somit erfolgen.

Die Grundflächenzahl wird durch die Überdachung nicht erhöht, da die Fläche bereits versiegelt und somit in der GRZ-Berechnung enthalten ist. Aufgrund der Größe des Carports ist eine Verfahrensfreiheit gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO nicht mehr gegeben.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Rüdiger Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Dr. Zimmer bringt vor, auf dem gezeigten Luftbild ist in dem geplanten Bereich bereits eine Überdachung zu sehen.
Herr Schuster bestätigt dies und erklärt, bei dem Provisorium handelt es sich um einen „Schwarzbau“, der nun beseitigt wird. Hauptsächlich wurden hier Güter für die Werkstätten gelagert.
Der Anbau wurde im Zuge eines Umbaus errichtet und stellte sich bei laufendem Betrieb als unverzichtbar heraus, ergänzt BM Holzner.

GR Rotter hebt die Pidinger Werkstätten würdigend hervor, kritisiert aber die allgemeine Lage bezüglich der Parkplätze. Die Parksituation ist vernachlässigt worden. Er schlägt vor, den Carport an das Grundstücksende zu setzen, damit die Anfahrt innerhalb des Betriebsgeländes für die Busse freigehalten wird. Prinzipiell bestehen Flächen, die für Parkplätze erworben werden können, resümiert GR Rotter. 
Für BM Holzner ist der Einwand nachvollziehbar und für künftige Planungen zu bedenken. Da es sich hier um einen Ersatzbau handelt, hält er jedoch an dem geplanten Standort fest.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 „Behindertenwerkstätte Hirschloh“ sowie der Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 (Fl. Nr. 232) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:24 Uhr