Errichten einer Flotationsanlage auf dem Grundstück Am Gänslehen 9 (Fl. Nr. 304/28); Antrag zur Übernahme der Abstandsflächen
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Noch fehlende Voraussetzung zur Umsetzung des Vorhabens der Flotationsanlage zur Abwasservorreinigung auf dem Grundstück Am Gänslehen 9, Fl. Nr. 304/8, ist die Übernahme der Abstandsflächen nach Norden, lässt Herr Schuster wissen. In der Sitzung vom 20.04.2020 wurde dies angesprochen und ohne Beschlussfassung grundsätzlich befürwortet. Die östliche Abstandsfläche auf dem Grundstück des AZV wurde von diesem bereits übernommen.
Die nördliche Abstandsfläche würde sich auf das gemeindeeigene Grundstück Fl. Nr. 304/28 erstrecken, das im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeingebrauch (Bauhof/Wertstoffhof) festgesetzt ist. Bei einer Höhe von 23 m entsteht eine Abstandsfläche nach neuer BayBO von 4,6 m Tiefe, das wären ca. 72 m² von 345 m² Gesamtfläche.
Aufgrund möglicher brandschutztechnischer Vorteile bei der Errichtung der Anlage wird eine Abstandsflächenübernahme von fünf Metern Tiefe vorgeschlagen, insgesamt 78 m².
Der derzeitigen Nutzung als Parkplatz würde die Abstandsflächenübernahme nicht entgegentreten. Weiter sind in Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO auch Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume zulässig.
Gemäß Sitzungsniederschrift vom 20.04.2020 wurde kein Einspruch gegen den Sachvortragstext erhoben, den Milchwerken die Übernahme der Abstandsfläche in Aussicht zu stellen.
Diskussionsverlauf
2. BM Kleinert merkt an, zuletzt wurde die Übernahme einer Abstandsfläche von 5,75 Metern vorgeschlagen im Gegensatz zur nun unterbreiteten Abstandsfläche von 5 Metern.
Ursächlich ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung seit 01.02.2021, definiert Herr Schuster.
Auf Wunsch von 2. BM Kleinert legt Herr Schuster anhand des Luftbilds dar, welche Flächen sich im Eigentum der Gemeinde, der Milchwerke und des AZV befinden.
Beschluss
Die Gemeinde Piding übernimmt die Abstandsfläche von fünf Metern Tiefe auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl. Nr. 304/28 zugunsten der Flotationsanlage zur Abwasservorreinigung der Milchwerke BGL auf dem Grundstück Am Gänslehen 9, Fl. Nr. 304/8.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:24 Uhr