Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 10 "Piding Ost" zur Errichtung eines Carports in der Carossastr. 19, Fl. Nr. 256/120


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Carossastr. 19 (Fl. Nr. 256/120) soll ein Carport errichtet werden.

Ursprünglich war auf dem Grundstücksbereich nur ein Einfamilienhaus geplant, durch Grundstücksteilung sind aber nun zwei Doppelhaushälften entstanden. Die gem. Bebauungsplan Nr. 10 „Piding Ost“ vorgesehene Doppelgarage auf der Ostseite des Grundstücks reicht nun nicht mehr aus, weder in der realen Parksituation noch gem. Stellplatzsatzung. Einen ihrer Stellplätze möchten die Eigentümer auf einer Grundfläche von 4 m x 6,46 m und somit 25,06 m² überdachen und beantragen daher eine isolierte Befreiung.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans schreiben eine ausreichende Zahl an Stellplätzen vor, verbieten aber eine Überdachung. Daher beantragen die Eigentümer eine Befreiung von dieser Festsetzung nach § 31 Abs. 2 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt. Insbesondere dem expliziten Verbot eines Carports kann entgegengehalten werden, dass im Bebauungsplangebiet bereits mindestens zwei Carports genehmigt wurden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ kann somit erfolgen.

Die Grundflächenzahl wird durch das Carport erhöht, liegt aber noch unterhalb der festgesetzten GRZ II gem. Bebauungsplan von 0,375. Eine überschlagene Berechnung der Verwaltung kommt auf ca. 0,28 nach Umsetzung des Vorhabens für Wohnhaus und Carport, aber ohne andere versiegelte Flächen, für welche noch ca. 40 m² zur Verfügung stünden.
Das Vorhaben ist ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO.

Diskussionsverlauf

GR Lerach erkundigt sich, ob das von der Bebauung frei zu haltende Sichtdreieck eingehalten ist.
Nach Aussage von Herrn Schuster ist dies zwar knapp, jedoch ausreichend der Fall.

Auf Frage von GR Schlindwein erklärt Herr Schuster die Grundzüge eines Carports.

GR Rotter bewertet es als positiv, wenn Grundstückseigentümer einen Carport auf dem eigenen Grundstück bauen. So parken die Fahrzeuge nicht auf der Straße.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ zur Errichtung eines Carports in der Carossastr. 19 (Fl. Nr. 256/120) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2021 09:28 Uhr