Bauvoranfrage mit Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 32 "Heurungstraße" zur Nutzungsänderung Tierarztpraxis in Wohnen und Nebenräume in der Heurungstraße 10, Fl. Nr. 99/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.06.2021 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster berichtet, die Eigentümerin der Heurungstraße 10 (Fl. Nr. 99/3) will im Rahmen einer Bauvoranfrage in Erfahrung bringen, ob die Nutzungsänderung der dortigen Tierarztpraxis in Wohnräume und Nebenräume als Kellerersatz möglich wäre. Der Inhaber der Tierarztpraxis will in einigen Jahren altersbedingt schließen. Für dieses Vorhaben ist ebenfalls eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 32 „Heurungsstraße“ notwendig. Konkret sollen zwei Wohnungen, davon eine für eine Familie in Obergeschoß und Dachgeschoß, entstehen.

Das betroffene Grundstück liegt in einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 32 „Heurungstraße“, welcher u.a. für die an die Heurungstraße angrenzenden Gebäude jeweils für das gesamte Erdgeschoß eine gewerbliche Nutzung festlegt.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, da bereits bei der 1. Änderung des Bebauungsplans im Jahr 1999 von dem Prinzip des Gewerbes im Erdgeschoß für die Heurungstraße 5, 7 und 9 abgewichen wurde, um gem. Begründung mehr Wohnraum zu schaffen und explizit ausgeführt wurde, dass die Grundzüge dadurch nicht berührt werden. Ebenfalls befindet sich in einem Teil des Erdgeschosses der Heurungstraße 2 Wohnnutzung.
Die Abweichung ist auch städtebaulich vertretbar, da die Hausnummern 10 ebenso wie 5, 7 und 9 durch den Nesseltalgraben vom Gewerbe Richtung Petersplatz abgegrenzt werden und so städtebaulich eher der westlichen Wohnbebauung zugeordnet werden können.
Zuletzt ist die Nutzungsänderung nach Ansicht der Verwaltung auch mit den öffentlichen Belangen vereinbar, insbesondere gibt es keine Garantie, dass sich in den Räumlichkeiten der Heurungstraße 10 wieder ein Tierarzt zur örtlichen Versorgung ansiedelt.

Der Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann zugestimmt werden.
Im konkreten Nutzungsänderungsantrag wäre dann speziell noch die Stellplatzsatzung zu prüfen, um die für Gewerbe vorgesehenen Stellplätze östlich des Nesseltalgrabens nicht zu beeinträchtigen.

Diskussionsverlauf

Nach GR Rotter werden Wohnungen fraglos gebraucht. Er befürchtet dennoch, aus dem Mischgebiet kann ein Wohngebiet entstehen, wenn erneut Wohnungen hinzukommen. Ihn interessiert das Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet.
Die Nutzung von 50:50 für das Gebiet zwischen Heurungstraße und B 20 stammt aus der Zeit, als das Sägewerk und der Bauernhof noch existierten, lässt Herr Schuster wissen. Dieses Verhältnis ist nicht mehr aktuell. Bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplans ist hier eine Anpassung vorgemerkt.
GR Rotter spricht Störfaktoren im Mischgebiet an und befürchtet Regresspflichten für Gewerbetreibende.
In einem Wohngebiet dürfen laut Gesetz nur nichtstörende Gewerbebetriebe geführt werden, so der Bürgermeister.
Wie hier das Blumengeschäft „Blütenreich“, konkretisiert Herr Schuster.
GR Lerach pflichtet den Ausführungen von GR Rotter bei. Ab einem Verhältnis von 30:70 wird es schwierig.

Wäre es nicht konsequent und sinnvoll, hier das Mischgebiet in ein Urbanes Gebiet umzuwandeln, zieht 2. BM Kleinert in Erwägung.
BM Holzner zog dies ebenfalls bereits in Erwägung. Zunächst ist jedoch die Bauvoranfrage an das Landratsamt weiterzuleiten und deren Stellungnahme abzuwarten.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung in der Heurungstraße 10 (Fl. Nr. 99/3) von Gewerbe in Wohnen mit Nebenräumen sowie der dazu notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2021 09:28 Uhr