Vorstellung gemeindliche Planung Hochwasserschutz Panoramaweg / Högler Straße
Daten angezeigt aus Sitzung: 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.06.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) | 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 22.06.2021 | ö | 6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Diskussionsverlauf
BM Holzner erklärt anhand einer Übersichtskarte zum Nesselthalgraben aus dem Online-Portal „BayernAtlas“ vom 14.06.2021, wie sich das Gebiet am Panoramaweg / Högler Straße bei einem HQ-100-Schadenereignis darstellen würde.
Der Sitzungsleiter stellt klar, ein Schutz vor Hochwasserschäden bei den Oberliegern darf nicht auf Kosten der Unterlieger geschehen. Abzuwarten bleibt, ob das Landratsamt sowie das Wasserwirtschaftsamt der Strategie der Gemeinde zustimmen.
GR Lerach bedankt sich, dass die Sache nun in Bewegung kommt.
Auf Frage von GR Lerach stellt Herr Schuster mithilfe der Karte zum HQ 100 die angedachten Maßnahmen bei den verschiedenen Grundstücken vor (wie Abbau von Fangrechen, Bodenplatten eines Pools entfernen, Ausschneiden an manchen Bereichen und Optimieren des Bachlaufs).
GR Schlindwein weist auf eine Quermauer hin, die laut einem Gerichtsurteil bereits seit 2017 entfernt werden sollte. Er wundert sich, denn diese Mauer existiert noch immer.
Hier ist die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts zuständig, lässt BM Holzner wissen. Ihm sind „hier die Hände gebunden“, so der Bürgermeister.
Angesichts der verschiedenen Zuständigkeiten soll gemeinsam eine Lösung angestrebt werden, favorisiert 2. BM Kleinert.
Für den offiziell ausgebauten Wildbach ist das Wasserwirtschaftsamt zuständig, daneben fällt der Nesselthalgraben als Gewässer III. Ordnung in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, unterstreicht BM Holzner. In ihrem Abschnitt darf die Gemeinde Unterhaltsmaßnahmen vornehmen. Über Veränderungen und Ausbau entscheiden das Wasserwirtschaftsamt und deren Gutachter.
Im Bebauungsplan ist für den Bereich Nesselthalgraben ein Überschwemmungsgebiet eingetragen. Hier hochwasserfrei zu werden, davon kann nicht ausgegangen werden, auch wenn Baumaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes für ein HQ-100+15-Ereignis vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sind förderungsfähig und erfordern die Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Weil dazu der Bachlauf verbreitert werden muss, ergänzt GR Schlindwein.
GR Rotter hält ebenso die Verbreiterung für sinnvoll. Das Wasser wird nicht weniger, warnt er. Die Aufgabe der Gemeinde ist, den Graben sauber zu halten und die Bäume freizuschneiden.
GR Schlindwein sieht die Möglichkeit, den Bach im höher liegenden Bereich des Panoramawegs auszuweiten.
2. BM Kleinert resümiert, der Hochwasserschutz gelingt nur, wenn die beteiligten Behörden - Gemeinde und Wasserwirtschaftsamt - „Hand in Hand“ arbeiten. Von beiden Einrichtungen sind bereits Initiativen ergriffen worden, über deren Wirkung zu gegebener Zeit zu sprechen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0