Aufstockung und Nutzungsänderung des Gewerbes in der Reichenhaller Str. 3, Fl. Nr. 795/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.08.2021 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster erklärt, das bestehende einstöckige Mittelteil des Gewerbegebäudes Reichenhaller Straße 3 (Fl. Nr. 795/2) soll eine zweite Etage mit Räumen für Bürozwecke erhalten. Zudem soll im bestehenden Erdgeschoss die Nutzungsänderung von Maschinen- und Lagerräumen in Büroräume erfolgen. Zu diesem Vorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 15.09.2020 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nachforderungen des Landratsamts haben allerdings dazu geführt, dass der Eigentümer seinen Antrag zurückgezogen hat. Nun liegen die nachgebesserten Unterlagen vor, welche sich bezüglich des Prüfungsrahmens der Gemeinde inhaltlich nicht geändert haben.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um einen zulässigerweise errichteten gewerblichen Betrieb. Dessen bauliche Erweiterung ist möglich, wenn sie im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Voraussetzung zutrifft. Die Abweichung vom Flächennutzungsplan, in dem das Grundstück als Acker/Grünland festgesetzt wurde, kann dem Vorhaben daher nicht entgegengehalten werden.

Die Abstandsflächen werden eingehalten und die Erschließung ist gesichert.
Die gemäß Satzung notwendigen Stellplätze sind vorhanden. Die neue Büro-Nutzfläche beträgt ca. 360 m², dafür sind neun Stellplätze notwendig. Insgesamt sind auf dem Grundstück mit unverändertem Handwerksbetrieb und Wohnnutzung 22 Stellplätze notwendig, die auch auf dem Grundstück nachgewiesen sind.
Sechs weitere Stellplätze sind für das südlich anschließende Wohnhaus des Nachbargrundstücks vorgesehen, welche zum Teil auf dem Baugrundstück nachgewiesen sind. Beide Grundstücke haben denselben Eigentümer und das Gebäudeensemble wird als eine Einheit gesehen, auch da die Nutzungen zum Teil grundstücksübergreifend sind.
Genau betrachtet sind aufgrund der Bestandsgebäude ohne Änderung und früherer Stellplatzsatzungen wohl sogar mehr Stellplätze nachgewiesen als notwendig.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Aufstockung des Mittelbaus und zur Nutzungsänderung der Räume im Erdgeschoss des bestehenden Gewerbegebäudes auf dem Grundstück Reichenhaller Straße 3 (Fl. Nr. 795/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 14:54 Uhr