Isolierte Befreiuung vom Bebauungsplan Nr. 23 "Rupertistraße" zum Bau einer Terrassenüberdachung in der Rupertistraße 20, Fl. Nr. 727/35


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Rupertistraße 20 (Fl. Nr. 727/35) soll eine Terrassenüberdachung errichtet werden, berichtet Herr Schuster.
Die Überdachung an der Südfassade soll auf einer Grundfläche von ca. 3 x 4,5 m in Eigenleistung entstehen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans besagen, dass außerhalb der Baugrenzen lediglich Garagen zulässig sind. Nur etwa 1,25 m der Bautiefe würden sich innerhalb dieser Grenzen befinden, daher ist eine Befreiung von dieser Festsetzung notwendig.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt, insbesondere die Grundzüge der Planung sind nach Ansicht der Verwaltung durch eine Überdachung der bestehenden Terrasse nicht berührt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“ kann somit erfolgen.

Die Grundflächenzahl wird nicht erhöht, da die vorgesehen Baufläche bereits versiegelt ist.
Das Vorhaben ist ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Rupertistraße 20 (Fl. Nr. 727/35) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2021 14:26 Uhr