BM Holzner hält die Erweiterung von drei auf vier Ladeneinheiten vertretbar, denn die Verkaufsfläche wird sich nicht erweitern, sondern lediglich eine Einheit geteilt. Dennoch ist diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig.
GR Pfannerstill sieht ebenfalls keine Probleme und wird dem Antrag zustimmen. Darüber hinaus regt er den Hinweis an den Antragsteller an, für das Entgegenkommen der Gemeinde wäre eine Gegenleistung von ihm wünschenswert, zum Beispiel bei der Einrichtung einer Toilettenanlage.
Der Bürgermeister unterstützt diesen Vorschlag. Allerdings kann das Ansuchen nicht in die Genehmigung inkludiert werden.
GR Rotter erkundigt sich im Hinblick auf die Stellplätze, wer den vierten Laden betreibt.
Nachdem sich die Nutzfläche nicht verändert, wirkt sich das Vorhaben nicht auf den Stellplatzschlüssel aus, äußert BM Holzner. Auch die Art des Verkaufs verändert diesen nicht.
GR Dr. Zimmer steht dem Vorhaben kritisch gegenüber. Die Verkaufsfläche beträgt nun 10 % mehr als vorher, da ein Teil der Lagerfläche in Verkaufsfläche umgewandelt wird, was eine Auswirkung auf die Parkplätze nach sich zieht, stellt er klar. Umliegende Geschäfte können beeinflusst werden. Er hätte sich eine Information vorweg gewünscht, um nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen.
BM Holzner verweist auf den Vorbehalt im Beschlussvorschlag, dass das gemeindliche Einvernehmen nur erteilt wird, wenn es sich um kein Einzelhandelsgroßprojekt bzw. um keinen Betrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO handelt.
Laut den Vorgaben im Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße“ ist ein Lebensmitteleinzelhandel ausgeschlossen, macht GR Dr. Zimmer deutlich. Sollte dennoch ein Verkauf von Lebensmitteln vorgesehen sein, wird er nicht zustimmen.
Die Verkaufsfläche wird um 30 qm größer, gibt Herr Schuster zu. Die Stellplatzsituation ändert sich deshalb nicht. Laut den Aussagen des Bauherrn gibt es einen Interessenten, den man entweder zum Lebensmittel- oder zum Genussmittelverkauf zählen kann – es geht um Schokolade.
BM Holzner verweist dazu auf das Landratsamt, das die Definition der Verkaufsart treffen wird.
Heute wird zum Baurecht abgestimmt, verdeutlicht Herr Schuster.
GR Utz erinnert, im Bereich des Bebauungsplans Nr. 30 war bereits ein Schokolade-Betrieb angesiedelt. Angesichts dieser Tatsache kann er die jetzige Diskussion nicht verstehen.
GR Lerach fragt nach, ob Sozialräume nachgewiesen sind.
Herr Schuster kann dazu keine Angaben machen. Die Prüfung der Sozialräume unterliegt dem Landratsamt.
2. BM Kleinert fordert künftig mehr Transparenz in den Sachvorträgen. Dass möglicherweise eine Schokoladenmanufaktur in die Ladeneinheit einziehen will, dies aber von der nächsten Instanz geklärt wird, hätte der Sache genüge geleistet.
BM Holzner nimmt den Hinweis auf und verspricht, künftig für eine noch genauere Transparenz zu sorgen.
GR Dr. Zimmer will im Protokoll festgehalten wissen, die Prüfung, ob Lebensmitteleinzelhandel oder nicht, ist Aufgabe der Gemeinde und nicht des Landratsamtes, denn die Gemeinde selbst hat den Ausschluss bestimmter Dinge im Bebauungsplan festgelegt.