Anbau einer neuen Wohneinheit an das bestehende Wohnhaus im Waldweg 7, Fl. Nr. 947/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.11.2021 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster lässt wissen, auf dem Grundstück Waldweg 7 (Fl. Nr. 947/3) soll eine zusätzliche Wohneinheit an das bestehende Wohnhaus angebaut werden.

Die neue Wohneinheit mit zwei Vollgeschossen soll eine Firsthöhe von 7,07 m und eine Grundfläche von ca. 10 x 10 m haben. Die Firsthöhe des Neubaus entspricht somit dem Bestandshaus.

Das Grundstück liegt Bereich der Ortsabrundungssatzung Urwies gem. § 34 Abs. 4 BauGB und wird somit als unbeplanter Innenbereich beurteilt. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem betroffenen Gebiet um ein Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO. Das Vorhaben im Innenbereich ist zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, einzig der Versiegelungsgrad wird geringfügig höher als im nachbarlichen Umfeld: Er steigt von 0,2 auf 0,33 GRZ I. Die vorgelegte Planung kann, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenverdichtung, akzeptiert werden.

Die zusätzlich notwendigen drei Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind nachgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

GR Pfannerstill erkundigt sich, ob eigens abgestimmt werden muss, wenn Abstandsflächen im öffentlichen Raum liegen.
Abstandsflächen dürfen sich genehmigungsfrei bis zur Straßenmitte erstrecken. Darüber hinaus wäre eine Zustimmung notwendig, erläutert BM Holzner.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung zusätzliche Wohneinheit an das bestehende Wohnhaus im Waldweg 7 (Fl. Nr. 947/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2021 13:21 Uhr