Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Maurerweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schuster hat der Gemeinderat der Gemeinde Anger in seiner Sitzung vom 04.10.2018 beschlossen, für Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 78, 78/2 und 82 der Gemarkung Aufham eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. Damit soll die betroffene Fläche eines ansässigen Gewerbebetriebes in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Aufham einbezogen werden. Zweck der Satzung ist die baurechtliche Sicherung zur Erhaltung und Entwicklung eines bestehenden landwirtschaftlichen Lohnunternehmens mit Holzhandel.
Die Gemeinde Piding wurde durch die Gemeinde Anger um Stellungnahme gemäß §§ 4a Abs. 3 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Die Satzung wurde geprüft. Es konnten keine nachteiligen Auswirkungen durch die Satzung auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Der Bauausschuss der Gemeinde Piding hat sich zuletzt in der Sitzung vom 01.07.2019 mit diesem Bebauungsplan befasst, dabei wurden ebenfalls keine Bedenken oder Einwände erhoben. Da dies jetzt die insgesamt fünfte Beteiligung im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens ist und ein entsprechend lautender Beschluss noch nicht gefasst wurde, wird vorgeschlagen, auf die weitere Verfahrensbeteiligung zu verzichten.
Diskussionsverlauf
GR Lerach erinnert an das im Gremium getroffene Übereinkommen, wonach die Verwaltung Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden intern bearbeitet, wenn keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Piding entstehen.
Nach Wortlaut BM Holzner ist sich die Verwaltung dessen bewusst gewesen. Nachdem der Bauausschuss zu dieser Einbeziehungssatzung jedoch bereits einen Beschluss gefasst hatte (Anmerkung: Bauausschusssitzung vom 01.07.20219), wird er am jetzigen Verfahren beteiligt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Einbeziehungssatzung „Maurerweg“ der Gemeinde Anger. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2021 13:21 Uhr