Einbeziehungssatzung Perach nördlich der Bahnlinie, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat die Einleitung des im Betreff genannten Satzungsverfahrens in seiner Sitzung am 27.09.2022 beschlossen.
Mit der Einbeziehungssatzung soll eine Teilfläche nördlich der Bahnlinie in Perach in den Innenbereich i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB einbezogen werden, da die einzubeziehenden Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche bereits geprägt sind. Dadurch soll die Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern ermöglich werden.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis zum 02.03.2023 gebeten.
Die Unterlagen zu dieser Einbeziehungssatzung können auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren laufend „Einbeziehungssatzung Perach nördlich der Bahnlinie“ - eingesehen werden.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung zu erheben.
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung Perach nördlich der Bahnlinie. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2023 14:42 Uhr