Bauantrag Kirchensanierung Mariä Geburt
Daten angezeigt aus Sitzung:
36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Utz zeigt persönliche Beteiligung an.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
GR Utz nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Geburt hat den Bauantrag auf Sanierung der Pfarrkirche Mariä Geburt gestellt.
Bei der Sanierung sollen das Dach und der Turm saniert, der historische Dachstuhl ertüchtigt, die Dachdeckung mit Naturschiefer erneuert, die Raumschalenkonstruktion gesichert und die Raumschale restauriert werden.
Da es sich bei den Maßnahmen um keine baurechtlich verfahrensfreie Maßnahme nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 BayBO handelt, sondern um eine Instandsetzungsmaßnahme (Austausch der Dacheindeckung mit Naturschiefer und Ertüchtigung des Dachstuhls), ist hier eine Baugenehmigung zu beantragen.
Die Zulässigkeit der Maßnahme ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, da die Pfarrkirche im bebauten Innenbereich liegt.
Bei der Pfarrkirche Mariä Geburt handelt es sich um einen Bestandsbau, welcher durch die geplanten Maßnahmen in der Größe nicht verändert wird.
Daher bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände gegen die Sanierung der Pfarrkirche.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag auf Sanierung der Pfarrkirche Mariä Geburt zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2023 13:37 Uhr