1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hofwirt"; hier Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat die Aufstellung des im Betreff genannten Satzungsverfahrens in seiner Sitzung am 14.03.2023 beschlossen.
Durch die Änderung soll die Anzahl der Zimmer und Betten, die über die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofwirt“ festgesetzt ist, geändert werden.
Die Änderung ist notwendig, da die vorgesehene Zahl von 146 Zimmern und 191 Betten des neuen Betreibers von der im Bebauungsplan „Hofwirt“ festgesetzten Zahl (119 Zimmer und 169 Betten) in der Weise abweicht, dass die Grundzüge der Planung berührt sind.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis zum 22.06.2023 gebeten.
Bereits in der Sitzung vom 20.04.2021 stimmte der Bau- und Umweltausschuss dem Bebauungsplan „Hofwirt“ zu. Daher wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erheben.
Die Planunterlagen können auf der Homepage der Stadt Bad Reichenhall unter
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofwirt“.
Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.08.2023 08:14 Uhr