Antrag auf isolierte Befreiung zum Anbau einer Terrassenüberdachung am Grundstück Ganghoferstr. 35 (Fl. Nr. 313/12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Ganghoferstr. 35 (Fl. Nr. 313/12) soll eine Terrassenüberdachung (5,60 m x 3,00 m) errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 g BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Ganghoferstraße“ befindet und die Terrassenüberdachung außerhalb der darin festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Da die Baugrenze nur in einem geringfügigen Umfang überschritten wird und die Eigentümerin der direkten Nachbarwohnung dem Vorhaben zugestimmt hat, sind die Voraussetzungen erfüllt. 

Somit kann aus Sicht der Verwaltung die isolierte Befreiung erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Ganghoferstraße“ zum Anbau einer Terrassenüberdachung am Gebäude Ganghoferstraße 35 (Fl. Nr. 313/12) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2023 13:47 Uhr