Herr Schaller teilt mit, dass der Bauausschuss in der Sitzung am 27.1.2016 die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost" beschlossen hat. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Zeit vom 10.2. bis 9.3.2016 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde den von der Bebauungsplanänderung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, außer dem WWA Traunstein, haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht.
BM Holzner merkt an, dass die Bauausschussmitglieder sowie die Presse den Sachvortrag aus der Sitzungsvorlage entnehmen können und fragt nach, ob damit Einverständnis besteht, wenn nur die Beschlussvorschläge vorgelesen werden.
GR Lerach bittet darum, den Fachbereich 31 näher zu erörtern.
Einstimmig besteht damit Einverständnis, lediglich die Beschlussvorschläge vorzulesen und den Fachbereich 31 näher zu erörtern.
Die Behördenbeteiligung ergab folgendes:
1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 17.2.2016:
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost" steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur Kenntnis.
Abstimmung: Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
2. Landratsamt Berchtesgadener Land, Schreiben vom 10.3.2016:
a) Einwendungen wurden nicht erhoben.
b) Fachliche Informationen und Empfehlungen:
AB 321 Immissionsschutz:
Die geplanten Änderungen haben offensichtlich keine Auswirkungen auf immissionsschutzrechtliche Belange
Aus fachtechnischer Sicht bestehen daher keine grundlegenden Einwände gegen die geplante Bebauungsplanänderung:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land AB 321 Immissionsschutz Kenntnis.
Abstimmung: Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
AB 322 Wasserrecht:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein ist zu beachten.
Bewertung: Die Stellungnahme des WWA wird einbezogen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land AB 322 Wasserrecht Kenntnis.
Abstimmung: Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
FB 31 Bauen und Planungsrecht:
- Wir geben zu bedenken, dass eine grundstücksbezogene Einzelfalländerung (die in der Regel unzulässig ist), möglicherweise nicht ausreichend zu rechtfertigen ist. Zudem handelt es sich bereits um die 18. Änderung in diesem Plangebiet. Es droht daher die Funktionslosigkeit des Bebauungsplans.
Bewertung: Die Problematik mit den Einzelfalländerungen eines Bebauungsplanes sowie deren Häufigkeit ist hinlänglich bekannt. Der Bauausschuss hat deshalb auch Überlegungen angestellt, den Bebauungsplan von Grund auf zu überarbeiten. Allerdings wurde dieses Vorhaben wegen dem fehlenden Interesse der betroffenen übrigen Grundeigentümer im Bebauungsplangebiet sowie wegen der aktuell möglichen Schwierigkeiten hinsichtlich des Immissionsschutzes nicht ausgeführt. Zudem sollte die Entscheidung nicht zu einer unbilligen Härte gegenüber dem Wohnbedarf einer jungen Familie führen. Deshalb wurde trotz Bedenken der beantragten Einzelfalländerung zugestimmt.
- Die Ursprungssatzung stammt aus dem Jahr 1983. Wir empfehlen eine Klarstellung, welche Fassung der BauNVO zur Anwendung kommen soll.
Bewertung: Dem Hinweis kann selbstverständlich entsprochen werden.
- Im textlichen Hinweis wird auf die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Piding Bezug genommen. Wir bitten um Klarstellung, welche damit gemeint sind.
Bewertung: Der Hinweis im Entwurf ist falsch, da es in Piding keine örtliche Bauvorschriften gibt. Dieser Textteil ist deshalb zu streichen.
- Wir empfehlen, dass die Abstandsflächenregelung der BayBO zur Anwendung kommt.
Bewertung: Der Empfehlung wird nachgekommen, ein entsprechender Hinweis wird
aufgenommen.
- Die Flurnummer 256/3, die als Geltungsbereich genannt wird, ist falsch. Es handelt sich um die Fl.Nr. 256/63.
Bewertung: Die Flurnummernangabe wird berichtigt.
- Zum Planzeichen „zwei Vollgeschosse“ sollte man noch das Wort „zwingend“ anfügen. Ebenso sollte bei der Geschossflächenzahl das Wort „Höchstmaß“ angefügt werden. Weiter schlagen wir vor, das Wort „Wohnhaus“ bei der „Baugrenze“ zu entfernen, da unseren Kenntnisstand nach Garagen im Erdgeschoss entstehen sollen.
Bewertung: Die zusätzliche Angabe "zwingend" kann aufgenommen werden, da ein drittes Vollgeschoß im Bebauungsplangebiet ohnehin nicht erwünscht ist. Bei der GFZ soll das Wort "Höchstmaß" angefügt werden, um eine weitere Erhöhung der GFZ auszuschließen. Die Bezeichnung "Baugrenze Wohnhaus" in der Legende soll auf die übliche Bezeichnung "Baugrenze" reduziert werden.
- Wir bitten zudem um Überprüfung, ob auf dem Grundstück die notwendigen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung errichtet werden können.
Bewertung: Es wurde bereits im Vorverfahren festgestellt dass die notwendigen 4 Stellplätze vorhanden sind.
- Wir empfehlen, den Übersichtsplan unter Nr. 1 der Begründung deutlicher darzustellen. Zudem sollte die Schreibweise der Lena-Christ-Straße richtig gestellt werden.
Bewertung: Der Schreibfehler wird berichtigt und der Plan in der Begründung wird deutlicher ausgeführt.
Diskussionsverlauf:
GR Lerach kann der Bebauungsplanänderung nur schwer zustimmen, obwohl er die junge Familie bei ihrem Vorhaben unterstützen möchte. Seiner Meinung nach, wird dieser Familie aber mehr Rechte zugestanden werden als anderen Bauherren in diesem Bereich. Ebenso macht er darauf aufmerksam, dass durch die erneute Änderung die Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes naheliegt und sogar das Landratsamt darauf aufmerksam macht. Desweitern vermutet er, dass es eventuell zu Schwierigkeiten mit anderen Grundeigentümern kommen könnte, da nicht alle b
efragt wurden. Bezüglich des Immissionsschutzes möchte er den in der Bewertung dargelegten Satz streichen, da bei einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes die Autobahn mit berücksichtig wird und somit in Bezug auf den Lärmschutz den Bürgern etwas Gutes getan wird.
Herr Schaller lässt wissen, dass zum einen die 17 vorangegangenen Änderungen hauptsächlich durch Anbau von Außentreppen, Quergiebeln oder Dachgauben durchgeführt wurden, gibt GR Lerach aber recht, dass man aufgrund der vielen Änderungen die Rechtssicherheit verlieren kann. Auch weist er darauf hin, dass der Satz in der Bewertung bezüglich des Immissionsschutzes nicht Bestandteil des Beschlusses ist.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von den fachlichen Informationen und Stellungnahmen des LRA Berchtesgadener Land FB 31 Bauen und Planungsrecht Kenntnis und schließt sich den im Sachverhalt dargestellten Bewertungen an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 14.3.2016
Wasserversorgung:
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ist durch den Anschluss an das zentrale Versorgungsnetz der Kommune sicherzustellen. Die Leistungsfähigkeit der örtlichen Versorgungsanlagen hinsichtlich Menge und Qualität ist vom Versorgungsträger eigenverantwortlich zu überprüfen.
Abwasserbeseitigung:
Abwasser ist im Trennsystem zu erfassen (§ 55 Abs. 2 WHG).
Schmutzwasser:
Das Schmutzwasser ist über die zentrale Kanalisation zu entsorgen. Die Leistungsfähigkeit der Kanalisation, der Mischwasserbehandlungsanlagen und der Kläranlagen ist eigenverantwortlich zu prüfen. Die Einleitbedingungen sind mit dem Kanalnetzbetreiber abzustimmen.
Bewertung: Die Wasserver- und Entsorgung richtet sich nach den Satzungen der Gemeinde Piding und ist entsprechend geregelt.
Niederschlagswasser:
Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit vor Ort zu versickern. Für jede Versickerung ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine genehmigungsfreie Versickerung bzw. Gewässereinleitung vorliegt.
Die Rechtsgrundlagen dazu sind:
_ Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV vom 01.01.2000) i.V.m. Art. 18 Abs. 1 BayWG, sowie
_ Die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW vom 17.12.2008). Insbesondere für Verkehrsflächen ist eine Versickerung über belebten Oberboden anzustreben. Die Sickerfähigkeit des Untergrundes ist nachzuweisen.
Bewertung: Die Hinweise zur Versickerung des Niederschlagswassers sind in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Oberflächengewässer und Grundwasser:
Im Planungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer.
Flussaufsichtliche Belange sind nicht berührt.
Im Bereich der Planung liegen dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein keine Angaben zu Grundwasserständen vor.
Altlasten und altlastenverdächtige Flächen:
Der aktuelle Informationsstand zu potentiellen, punktuellen Bodenverunreinigungen z.B. durch Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte, Altlasten etc. ist stets bei der dafür zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzuholen.
Bodenverunreinigungen können direkte negative Auswirkungen auf Mensch, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben und müssen ggf. auch bezüglich der Planung der Niederschlagswasserentsorgung im Falle der Versickerung berücksichtigt werden. Weiterhin können anthropogene Auffüllungen z.B. mit Bauschutt, belastetem Aushub etc. zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen.
Befinden sich auf dem Plangebiet Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte, Altlasten etc., sollten die zur Beurteilung der Gefährdungspfade Boden-Mensch, Boden-Pflanze und Boden-Wasser erforderlichen Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Mit den Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU) beauftragt werden.
Sollten während der Baumaßnahmen dennoch Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, welche auf eine Altlast o.ä. hinweisen, sind das Landratsamt Berchtesgadener uns das Wasserwirtschaftsamt Traunstein zu verständigen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von den fachlichen Informationen und Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein Kenntnis und schließt sich den im Sachverhalt dargestellten Bewertungen an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0