Bauantrag zum Errichten eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Högler Str. 34 (Fl.Nr. 511/6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach und GR Schlindwein zeigen persönliche Beteiligung an und nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Högler Str. 34 ein Gartengerätehaus mit einer Größe von 7,00 bzw. 8,00 x 4,00 m und einer Firsthöhe von 3,65 m errichtet werden soll.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 "Högler Straße". Das Vorhaben liegt außerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Baugrenze und ist zudem nicht verfahrensfrei, da der Brutto-Rauminhalt über 75 m³ liegt.
Für das Errichten der Gartengerätehütte ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 BauGB erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung werden die Grundzüge der Planung durch die etwa 30 m² große Gartenhütte nicht berührt. Die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hat keine negativen städtebaulichen Auswirkungen und ist vertretbar. Da Gartengerätehütten auf Wohngrundstücken üblich sind, würde eine Ablehnung zu einer nicht beabsichtigten Härte führen. Somit kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück Högler Str. 34 (Fl.Nr. 511/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Ferner wird der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 "Högler Straße" hinsichtlich der Baugrenzen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:27 Uhr