Bauantrag zum Errichten eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Zollnerfeld 29 (Fl.Nr.813/19)
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Zollnerfeld 29 ein Schimmbecken mit einer Größe von 2, 75 x 5,75 m errichtet werden soll.
Grundsätzlich sind Schwimmbäder mit einem Inhalt bis 100 m³ verfahrensfrei. Im vorliegenden Fall befindet sich das Vorhaben jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 "Oberes Zollnerfeld". Da das Schwimmbecken außerhalb der Baugrenzen errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Einbau des Schwimmbades berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist auch städtebaulich vertretbar. Das Vorhaben wirkt nicht störend, es ist beispielsweise von außen nicht sichtbar.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Schwimmbades auf dem Grundstück Zollnerfeld 29 (Fl.Nr. 813/19) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen; der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 "Oberes Zollnerfeld" hinsichtlich der Baugrenzen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:27 Uhr