Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube am Anwesen Schloßweg 9 1/2 (Fl.Nr. 893/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.05.2016 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass das bestehende Anwesen Schloßweg 9  1/2 derzeit von Grund auf renovie rt wird.

Im Rahmen dieser Baumaßnahme soll an der Nordostseite des Daches eine Schleppgaube eingebaut werden.

Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich, Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert, das Anwesen wurde bisher immer bewohnt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht feststellbar. Vergleichbaren Baumaßnahmen wurde in den letzten Jahren zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Schleppgaube am Anwesen Schloßweg 9 1/2 (Fl.Nr. 893/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:27 Uhr