1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 115/6
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 115/6 ein Einfamilienhaus errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße".
Das Grundstück Fl.Nr. 115/6 wurde von der Fl.Nr. 115/2 (Heurungstraße 21) abgetrennt. Im Bauleitplanverfahren war an der gleichen wie jetzt beantragten Stelle bereits ein Wohngebäude vorgesehen, wurde aber auf Wunsch des Grundeigentümers während des Bauleitplanverfahrens wieder aus dem Entwurf genommen.
Die vorliegende beantragte Bebauungsplanänderung entspricht dem ursprünglichen städtebaulichen Konzept und soll nun für den Bau eines Einfamilienhaus für ein Familienmitglied wieder Verwendung finden.
Diesem Antrag kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da wie schon angeführt an dieser Stelle bereits ein Einfamilienhaus vorgesehen war. Es handelt sich zwar um eine Bebauungsplanänderung für ein Einzelgrundstück, lässt sich aber im Hinblick auf die Zielsetzung nicht vermeiden, vor allem im Hinblick auf die Verdichtung des Innenraumes.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schaller mit, dass das Büro Narr-Rist-Türck den Bebauungsplan erstellt hat und auf Wunsch des Antragstellers die 1. Änderung von Herrn Architekten Prof. Friedrich Wehmeyer durchgeführt werden soll.
Auf Nachfrage von GR Lerach lässt Herr Schaller wissen, dass die Grundstückstrennung bereits vollzogen und ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht eingetragen ist. Ebenso werden auch die Abstandsflächen eingehalten.
GR Lerach fragt nach, ob die Grundstücksgrenze als Hinweis oder Festsetzung in der Bebauungsplanänderung festgehalten wurde.
Herr Schaller äußert, dass die Grundstücksgrenze als Festsetzung aufgenommen ist.
Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass im Bebauungsplan Auflagen bezüglich des Lärmschutzes (Einbau bestimmter Fenster, kein Schlafzimmer zur Straße etc.
) enthalten sind und dies entsprechend auch für die 1. Änderung gilt. Die 1. Änderung betrifft nur das Schaffen eines Baufensters. Alles andere bleibt unberührt.
Bezüglich der Hochwasserproblematik merkt BM Holzner an, dass diese Situation bereits im ursprünglichen Bebauungsplan behandelt und abgestimmt wurde.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" zu und beauftragt den Architekten Professor Friedrich Wehmeyer mit der Planung zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird zur Einleitung der notwendigen Verfahrensschritte zur Änderung des Bebauungsplanes beauftragt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:27 Uhr