1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Berchtesgadener Str. Nord"; Vorstellung des Änderungsentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2016 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 1/2 ein Wohnhaus mit Garage und Abstellraum errichtet werden soll.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 "Berchtesgadener Straße Nord". Da das Baugrundstück aus der Fl.Nr. 1 herausgemessen wurde, fehlt auf dieser Fläche das Baufenster.
Dem ursprünglichen Bauantrag zur Errichtung einer Garage mit Abstellraum mit einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde vom Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen erteilt, jedoch nicht unerwartet vom Landratsamt abgelehnt. In dieser Sitzung wurde deshalb bereits der 1. Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt. Zwischenzeitlich musste allerdings dem Bebauungsplan die Rechtswirksamkeit gegeben werden, da das Original nicht mehr auffindbar war.

Nun liegt der Entwurf der 1. Änderung mit Begründung vor, welche Herr Schaller vorstellt. 

Diskussionsverlauf

BM Holzner teilt ergänzend mit, dass die Kosten für die jetzige 1. Änderung des Bebauungsplanes der Bauwerber tragen muss. Da der Bebauungsplan im Vorfeld allerdings nicht mehr rechtskräftig vorlag, muss die Gemeinde die Kosten für die Rekonstruktion des Bebauungsplanes tragen.

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass es sich hier um ein Dorfgebiet handelt.
BM Holzner merkt an, dass man im Vorfeld nicht sagen kann, ob der Bauherr überhaupt so bauen kann. Dies wird im Landratsamt entschieden , wenn die Unterlagen eingereicht und geprüft werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Berchtesgadener Straße Nord" mit Begründung Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:27 Uhr