Widmung des Weges zwischen den Milchwerken BGL und der Bahnlinie zum beschränkt-öffentlichen Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2016 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass der Weg zwischen den Milchwerken Berchtesgadener Land und der Bahnlinie Freilassing - Bad Reichenhall, Teilfläche der Fl.Nr. 298) gemäß dem Brandschutzkonzept der Milchwerke als Feuerwehrzufahrt dienen soll.

Dazu ist es erforderlich, dass der Weg öffentlich gewidmet ist.
Die DB Netz AG als Grundeigentümerin hat Ihre Zustimmung zur Widmung erteilt. Dazu soll zwischen der Gemeinde und der DB Netz AG ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Die an die DB Netz AG zu entrichtende Entschädigung in Höhe von 2.142,00 € (inkl. 19 % Umsatzsteuer 342,00 €) werden von den Milchwerken BGL übernommen.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer möchte wissen, auf welcher Grundlage die Bahn der Gemeinde für die Widmung des Weges Kosten in Rechnung stellen kann. Er merkt an, dass die Gemeinde seit Jahren die Räum- und Streupflicht dieses Weges übernimmt und fragt nach, ob diese Kosten der Bahn in Rechnung gestellt wurden.

Herr Schaller legt dar, dass es hier um eine Sondernutzung von Bahngelände handelt und Kosten für den Verwaltungsaufwand entstehen.

BM Holzner äußert, dass die Bahn den Weg nicht benötigt und diesen der Gemeinde zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat. Aus diesem Grund ist der Nutzer des Weges für die Räum- und Streupflicht verantwortlich. Die Kosten konnten somit der Bahn nicht in Rechnung gestellt werden, da es sich hierbei um privatrechtliche Angelegenheiten handelt.

GR Lerach fragt nach, ob der Geh- und Radweg eine ausreichende Breite für Rettungsfahrzeuge hat.

Herr Schaller bestätigt, dass die Breite des Weges ausreichend ist.

Auf Nachfrage von GR Rotter bestätigt BM Holzner, dass dies der Weg für die geplante Kanalverlegung ist, die Widmung aber damit nichts zu tun habe.

GR Geigl hält die Widmung auch im Hinblick für den Hochwasserschutz als sehr wichtig.

BM Holzner erwidert, dass die Bahn laut Wasserrecht dem Wasserwirtschaftsamt oder der Gemeinde die Zufahrt im Bedarfsfall eines Hochwassers nicht verwehren könne und dafür keine Widmung notwendig sei.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, den Weg zwischen den Milchwerken Berchtesgadener Land und der Bahnlinie Freilassing - Bad Reichenhall (Teilfläche der Fl.Nr. 298) zum beschränkt-öffentlichen Weg  gemäß Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

1.        Straßenbeschreibung: Geh- und Radweg zwischen den Milchwerken Berchtesgadener Land und der Bahnlinie Freilassing - Bad Reichenhall
Fl.Nr.: 298
Anfangspunkt: Östliches Ende der Privatstraße "Hockerweg", Fl.Nr. 633, (km 0,000)
Endpunkt: Stoißer Ache (km 0,247)
2.        Verfügung: Der unter 1. bezeichnete Weg wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer
3.        Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Piding
4.        Wirksamwerden der Verfügung: 01.07.2016

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:27 Uhr