Bauantrag zurm Errichten von Werbeanlagen (Gebäudewerbung, drei Fahnenmasten, ein Pylon) auf dem Grundstück Lattenbergstraße 9 (Fl.Nr. 322)
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.08.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller äußert, dass auf dem Grundstück Lattenbergstraße 9 drei Fahnenmasten sowie ein Pylon mit einer Höhe von 3,50 m errichtet werden sollen. Ferner sollen verschiedene Werbeflächen am Gebäude angebracht werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet
Gaisberg-/Lattenbergstraße. Gemäß § 2 Ziffer 4 der Satzung ist das Aufstellen von Fahnen und Werbepylone nicht zulässig, Ausnahmen können jedoch zugelassen werden. Da im unmittelbaren Bereich Fahnenmasten und Werbepylone bereits genehmigt worden sind, steht dem auch im vorliegenden Fall nichts dagegen. Gleiches gilt für die Werbeflächen an der Hotelfassade. Die Schriftzüge an der der Straße zugewandten Seite sind nach der Satzung zulässig. Die weiteren Flächen an den Giebelseiten können ebenfalls im Rahmen einer Ausnahme zugelassen werden. Da vergleichbaren Werbeflächen in der näheren Umgebung bereits zugestimmt wurde, kann dem Antrag ebenfalls entsprochen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten von drei Fahnenmasten, eines Pylon sowie für Werbeflächen am Gebäude auf dem Grundstück Lattenbergstraße 9 (Fl.Nr. 322) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Aufstellen der Fahnenmasten und des Pylon sowie für die Werbeflächen an den Außenwänden des Gebäudes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:29 Uhr