Bauantrag zum Errichten eines Müllcontainerplatzes mit Teilüberdachung auf dem Grundstück Lattenbergstr. 6 (Fl.Nr. 318/2)
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass für den Gewerbebetrieb auf dem Grundstück Lattenbergstraße 6 für den anfallenden Gewerbemüll Container benötigt werden. Ferner ist für die Mehrwegpaletten eine trockene Unterbringung von Nöten. Bislang standen die Müllcontainer auf dem Parkplatz direkt an der Lattenbergstraße. Für die Container soll nun eine Umzäunung nördlich der Halle mit einer Höhe von 2,78 m und einer Grundfläche von 8,00 x 7,60 m errichtet werden. Etwa ein Fünftel der Fläche soll für das Palettenlager überdacht werden. Insgesamt handelt es sich um eine bauliche Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße". Das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig, bedarf aber einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie der GRZ. Ein entsprechender Antrag liegt dem Bauantrag bei. Begründet wurde der Befreiungsantrag u.a. damit, dass die Einzäunung des Containerplatzes wegen wilder Müllablagerungen, Palettendiebstahl etc. notwendig ist. Die Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung wegen der vergleichsweise geringen Überschreitung des Baufensters nicht berührt werden und auch städtebaulich vertretbar ist. Die optische Aufwertung der Ortseinfahrt ist positiv zu beurteilen. Die geringe Erhöhung der Grundflächenzahl um von 0,30 auf 0,31 ist hinnehmbar.
Der Wegfall von drei Stellplätzen ist unbeachtlich, da nach der Baugenehmigung nur 31 Stellplätze notwendig sind, auf dem Grundstück jedoch 75 vorhanden sind.
Der notwendige Abstand zur Bundesautobahn wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Müllcontainerplatzes mit Einzäunung und Teilüberdachung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße" hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters und der GRZ wird zugestimmt; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:29 Uhr