Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Stalles in einen Lagerraum und Umnutzung der ehemaligen Ferienwohnung zu einer Mietwohnung auf dem Grundstück Högler Straße 15 (Fl. Nr. 409)
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Högler Str. 15 (Fl. Nr. 409) soll der ehemalige Stall in einen Lagerraum (Vermietung zur Lagerung von Obstkisten aus Holz und Karton) umgenutzt werden. Ebenfalls soll die bestehende Ferienwohnung (46 m²) in eine Mietwohnung umgenutzt werden.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt unter anderem dann vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht.
Die beiden beantragten Nutzungsänderungen widersprechen zwar der Darstellung im Flächennutzungsplan, da hier Flächen für Landwirtschaft ausgewiesen sind, jedoch kann dieser Wiederspruch gem. § 35 Abs. 4 Satz BauGB nicht entgegengehalten werden, wenn die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB erfüllt.
Die Umnutzung der bestehenden Ferienwohnung in eine Mietwohnung erfüllt die Voraussetzung des § 35 Abs. 4 Nr. 1 f) BauGB. Hier heißt es „im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle…“ In dem bestehenden Gebäude sind bisher 2 Wohneinheiten errichtet. Durch die geplante Umnutzung entsteht eine dritte WE.
Die Nutzungsänderung des bisherigen Stalles in einen Lagerraum erfüllt die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 b) und d) BauGB. Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt und das Gebäude wurde vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet.
Ebenso wurde eine Erklärung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 g) BauGB (Verpflichtung, dass keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorgenommen wird) abgegeben.
Somit kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Es folgen keine Rückfragen oder Einwände aus dem Gremium.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Stalles in einen Lagerraum und der Umnutzung der ehemaligen Ferienwohnung zu einer Mietwohnung auf dem Grundstück Högler Straße 15 (Fl. 409) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 11:02 Uhr