Bauantrag zur Erstellung einer Schleppgaube und Ausbau eines Balkons des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Jahnstraße 2 (Fl. Nr. 274)
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Am Anwesen Jahnstraße 2 (Fl. Nr. 274) soll auf der Südseite eine Schleppgaube erstellt und der bestehende Balkon des Wohnhauses ausgebaut werden.
Auf der Nordseite ist bereits eine genehmigte Schleppgaube vorhanden. Auf dem Dach der anderen Doppelhaushälfte (Jahnstraße 2a) ist auf der Südseite ebenfalls bereits eine Schleppgaube errichtet worden.
Der vorhandene Balkon auf der Ostseite des Dachgeschosses wird entfernt und durch einen Anbau ersetzt um damit zusätzlichen Wohnraum (ca. 11,3 m²) im Dachgeschoss zu schaffen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich daher nach § 34 BauGB. Demnach muss sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Durch das Vorliegen einer bereits genehmigten Schleppgaube sowie eines Anbaus im Dachgeschoss mit Erweiterung des Vordachs auf dem Nachbargrundstück (Jahnstraße 2a) ist das Einfügegebot gewahrt.
Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf wird nicht ausgelöst.
Diskussionsverlauf
Es folgen keine Rückfragen oder Einwände aus dem Gremium.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Schleppgaube und dem Ausbau des bestehenden Balkons an dem Wohnhaus auf dem Grundstück Jahnstraße 2 (Fl. Nr. 274) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 11:02 Uhr