Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 13 "Behindertenwerkstätte Hirschloh" zum Abbruch und Neubau Trafohaus in Hirschloh 1 + 3, Fl. Nr. 232


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Herr Schuster erläutert im Sachvortrag, dass auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 (Fl. Nr. 232) das bestehende Trafohaus mit ca. 15 m² durch ein neues ca. 7 m² großes ersetzt werden soll. Das aus den 1980er-Jahren stammende Trafohaus muss erneuert werden, da Bausubstanz und technische Einrichtungen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Um eine lückenlose Stromversorgung zu gewährleisten, kann der Bestand erst abgebrochen werden, wenn das neue Trafohaus fertiggestellt ist und den Betrieb aufgenommen hat, wodurch ein neuer Standort nötig ist.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 „Behindertenwerkstätte Hirschloh“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans besagen, dass eine Umformerstation nur an der Stelle zulässig ist, an der das aktuelle Trafohaus steht, daher ist eine Befreiung von dieser Festsetzung notwendig.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses Sondergebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt, insbesondere die Grundzüge der Planung sind nach Ansicht der Verwaltung durch die Verschiebung um 3 m nicht berührt, hinzu liegt der neue Standort innerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 „Behindertenwerkstätte Hirschloh“ kann somit erfolgen.

Die Grundflächenzahl wird nur temporär erhöht, bis der Altbestand abgebrochen worden ist, danach liegt sie um gut 8 m² niedriger.
Das Vorhaben ist ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b BayBO.

Im Anschluss an den Sachvortrag zeigt Herr Schuster die mitgereichten Anlagen (Übersicht, Ansicht und Lageplan). 

BM Holzner teilt mit, dass die Optik des neuen Trafohauses in etwa dem neuen Trafohaus an der Berchtesgadener Straße gegenüber dem Feuerwehrhaus-Neubau entspricht. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 „Behindertenwerkstätte Hirschloh“ zu Abbruch und Errichtung eines Trafohauses in Hirschloh 1 und 3 (Fl. Nr. 232) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 13:07 Uhr