Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 36 "Zollnerleiten" zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Trennwand im Zollnerfeld 14 (Fl. 801/31)


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster informiert im Sachvortrag darüber, dass auf dem Grundstück Zollnerfeld 14, Fl. Nr. 801/31, eine Terrassenüberdachung sowie eine Trennwand zur angrenzenden Doppelhaushälfte entstehen sollen. Dabei soll die Überdachung 4,45 m x 3,64 m und ein zusätzliches Vordach im Bereich der Terrassentür 1,8 m x 1,4 m groß werden, somit insgesamt 18,7 m². Die Trennwand soll auf einer Länge von 3,64 m und einer Höhe bis zu 2,52 m bündig mit der Bedachung abschließen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Zollnerleiten“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans besagen, dass die GRZ I maximal 0,25 betragen darf. Mit Terrasse und entsprechender Überdachung liegt sie aber bei 0,27, daher ist eine Befreiung von dieser Festsetzung notwendig.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt, es handelt sich um eine geringfügige Abweichung von 2%. Zudem war der Bebauungsplan für große Einzelhäuser ausgelegt, die meisten Grundstücke wurden allerdings zu Gunsten von Doppelhäusern geteilt.
Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 36 „Zollnerleiten“ kann somit erfolgen.

Das Vorhaben ist ansonsten nicht verfahrensfrei gem. Art. 57 BayBO, da die dortigen Größenbeschränkungen sowohl von der Überdachung als auch von der Trennwand überschritten werden. Somit liegt ein regulärer Bauantrag zu Grunde, der nach Ansicht der Verwaltung genehmigungsfähig ist.

Herr Schuster zeigt im Anschluss an den Sachvortrag zur Verdeutlichung mitgereichte Anlagen (Grundriss, Schnitt und Ansichten, Übersicht, Lageplan). Die Höhe der Mauer ist aus brandschutztechnischen Gründen und wegen der Profilgleichheit zur benachbarten Doppelhaushälfte im genannten Ausmaß erforderlich, so der Bauamtsleiter
  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der GRZ des Bebauungsplans Nr. 36 „Zollnerleiten“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Trennwand im Zollnerfeld 14 (Fl. Nr. 801/31) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 13:07 Uhr