Widmung der Straße "Mühlenweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster berichtet, damit eine neu gebaute Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält, ist eine formelle Widmung nach Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) erforderlich. Diese ist für den neu errichteten Mühlenweg noch nicht erfolgt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, die neugebaute Straße „Mühlenweg“ zur Ortsstraße gemäß Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wie folgt zu widmen:

  1. Straßenbeschreibung: Ortsstraße Mühlenweg
Fl. Nr.         97/15
Anfangspunkt:         Abzweigung von der Heurungstraße bei Haus Nummer 1 (km 0,000)
Endpunkt:         Einmündung in die Heurungstraße bei Haus Nummer 11 (km 0,112)

  1. Verfügung: Die unter 1. bezeichnete, neu gebaute Straße wird zur Ortsstraße gewidmet. 
Widmungsbeschränkung: keine

  1. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Piding

  1. Wirksamwerden der Verfügung: 23.03.2022

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2022 13:00 Uhr