1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 47 "Lattenbergstraße Ost" zur Thematik Grünordnung Feuerwehrhaus (Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Im Verlauf der Planung der Außenanlagen zum neuen Feuerwehrhaus hat sich herausgestellt, dass die Freianlagen um das Feuerwehrhaus mit den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zur Grünordnung nicht in Einklang gebracht werden können, so Herr Schuster.
Zusätzlich zu der an der östlichen Grundstücksgrenze zulässigen Zufahrt ist ein weiterer Zugang von der Berchtesgadener Straße zum Feuerwehrhaus erforderlich, der die festgesetzte Eingrünung unterbrechen muss. Die auf 30 % der Fläche zur Eingrünung vorgeschriebene Strauchpflanzung kann nicht gleichmäßig verteilt, sondern nur auf einer kompakten Fläche vorgenommen werden, da die Flächen überwiegend als Sickermulden zur Niederschlagswasserbeseitigung ausgebildet werden müssen. Für mehrere Bäume muss der im Lageplan festgesetzte Standort um mehr als die zulässigen 5 m verschoben werden; ein im Bereich der Feuerwehrausfahrt an der Lattenbergstraße festgesetzter Baum kann aus Gründen der Verkehrssicherheit dort nicht gepflanzt und soll an anderer Stelle situiert werden.
Deshalb sollen mit dieser Änderung des Bebauungsplans einzelne Festsetzungen zur Grünordnung so abgeändert werden, dass die geplanten Freianlagen des im Bau befindlichen Feuerwehrhauses damit in Einklang gebracht werden können.
Es ist zu betonen, dass die Änderung weder qualitativ noch quantitativ zu Einbußen in der Grünordnung führt, im Gegenteil werden sogar ca. 100 m² mehr extensive Wiesen in Muldenform festgesetzt. Lediglich die geplante Situierung der Pflanzen wird verändert. Alle beteiligten Stellen des Landratsamts und die involvierten Planer gehen mit diesem Entwurf und der Vorgehensweise konform.
Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie kann daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Diskussionsverlauf
GR Dr. Zimmer gibt an, mit dem Begründungsentwurf gut leben zu können. Zum Satzungsentwurf meldet er zur Artenliste für Einzelbaumpflanzungen Einwände an und widerspricht der Sinnhaftigkeit, hier die Art „Bergahorn“ vorzusehen. Prinzipiell befürwortet er die Änderung des Bebauungsplans, lehnt diesen jedoch ab, wenn diese Baumart nicht entfernt wird. Eigentlich ist hier keine Artenbezeichnung nötig, der Wortlaut „Bäume zu pflanzen“ würde genügen, ergänzt er seinen Einwurf.
Herr Schuster ist anderer Meinung, denn nach Aussage des Planers überlebt nur ein Bergahorn in der Sickermulde.
GR Dr. Zimmer stimmt dem nicht zu und empfiehlt, die Arten beim Satzungsentwurf rauszunehmen.
BM Holzner sieht darin insgesamt eine Vereinfachung und kann dem auch zur Gänze zustimmen. Auf diese Weise ist keine Beschlussänderung erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt im Rahmen der Anpassung der Grünordnung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“, stimmt dem Satzungs- und Begründungsentwurf vom 22.03.2022 zu und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte für das Bebauungsplanänderungsverfahren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.05.2022 13:00 Uhr