Ortsbesichtigung des Grundstücks Salzstraße 12 und 14 (Fl. Nr. 762), 18:00 bis 18:55 Uhr
Anwesend:
BM Hannes Holzner, GR Hubert Brüderl (ab 19:02 Uhr, bis 18:27 Uhr), GR Maximilian Koch, GR Gerhard Rotter, GR Markus Schmidtmeier, GR Johann Utz, Sachbearbeiter Florian Schuster, Schriftführerin Ursula Koch, für die Bauherrenschaft: Elfriede Huber, Max Huber, Matthias Koch (Bauunternehmer);
Die Anwesenden informierten sich vor Ort über die geplanten Baumaßnahmen und über die in der Planung vorgesehenen Stellplätze. Zu letzteren kristallisierte sich heraus, von den im Plan eingezeichneten Parkplätzen im Bereich Ecke Salz-/Bahnhofstraße sind zwei nicht anfahrbar und laut Stellplatzsatzung auch nicht erforderlich. GR Koch sprach sich dafür aus, nur die drei geforderten Parkplätze in den Plan einzuzeichnen. GR Schmidtmeier pflichtete dem bei. BM Holzner hob die Probleme beim Ein- und Ausparken dieser beiden äußeren Stellplätze hervor. Näher betrachtet wurden auch die Zufahrts- und Parkverhältnisse des Rückgebäudes, in welches nun die Firma Zweirad-Planthaler umgezogen ist. Weil auch dieser Teil des Grundstücks zur Flurnummer des Bauantrags gehört, regte GR Koch hinsichtlich der Zufahrts- und Parkverhältnisse an, die Gesamtsituation in Betracht zu ziehen. GR Schmidtmeier unterstützte diesen Vorschlag. Bauunternehmer Koch gab an, ein Gesamtkonzept vorzulegen, wenn dies vom Gemeinderat gewünscht ist.
In der anschließenden Bauausschusssitzung berichtet Herr Schuster, auf dem Grundstück Salzstraße 12 und 14 (Fl. Nr. 762) soll das bestehende Werkstattgebäude abgebrochen und ein Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten errichtet werden. Das neue Haus soll 11,49 x 14,76 – 16,40 m und somit ca. 166 m² Grundfläche bei einer Firsthöhe von 9,13 m erhalten. Es sind zwei Quergiebel auf der Ostseite und zwei Schleppgauben auf der Westseite geplant.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, schon die weiterhin nördlich und südlich anschließenden Bestandsgebäude sind einmal niedriger und einmal höher. Quergiebel sind ebenfalls vorhanden, allerdings keine zwei pro Traufseite, sondern wenn dann einzelne oder zwei Quergiebel auf verschiedenen Dachseiten. Dachgauben gibt es in der näheren Umgebung keine, nach Ansicht der Verwaltung wird das Ortsbild dadurch aber nicht beeinträchtigt.
Die GRZ I liegt laut Berechnungen des Planers bei 0,26 und sollte dem jetzigen Zustand entsprechen, die GRZ II liegt bei 0,42. Eine zusätzliche Versiegelung ist mit dem Bauantrag nicht verbunden.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, gefordert sind 11 Stellplätze. Aufgrund der Alt- bzw. Bestandsgebäude ist hier eine Verrechnung erfolgt, die bereits in großer Zahl vorhandenen Stellplätze führen zu keinem neuen Bedarf.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.