Abbruch Werkstattgebäude und Errichtung Wohngebäude in der Salzstraße 12 und 14, Fl. Nr. 762, mit vorhergehender Ortsbesichtigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.04.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Ortsbesichtigung des Grundstücks Salzstraße 12 und 14 (Fl. Nr. 762), 18:00 bis 18:55 Uhr
Anwesend:
BM Hannes Holzner, GR Hubert Brüderl (ab 19:02 Uhr, bis 18:27 Uhr), GR Maximilian Koch, GR Gerhard Rotter, GR Markus Schmidtmeier, GR Johann Utz, Sachbearbeiter Florian Schuster, Schriftführerin Ursula Koch, für die Bauherrenschaft: Elfriede Huber, Max Huber, Matthias Koch (Bauunternehmer);
Die Anwesenden informierten sich vor Ort über die geplanten Baumaßnahmen und über die in der Planung vorgesehenen Stellplätze. Zu letzteren kristallisierte sich heraus, von den im Plan eingezeichneten Parkplätzen im Bereich Ecke Salz-/Bahnhofstraße sind zwei nicht anfahrbar und laut Stellplatzsatzung auch nicht erforderlich. GR Koch sprach sich dafür aus, nur die drei geforderten Parkplätze in den Plan einzuzeichnen. GR Schmidtmeier pflichtete dem bei. BM Holzner hob die Probleme beim Ein- und Ausparken dieser beiden äußeren Stellplätze hervor. Näher betrachtet wurden auch die Zufahrts- und Parkverhältnisse des Rückgebäudes, in welches nun die Firma Zweirad-Planthaler umgezogen ist. Weil auch dieser Teil des Grundstücks zur Flurnummer des Bauantrags gehört, regte GR Koch hinsichtlich der Zufahrts- und Parkverhältnisse an, die Gesamtsituation in Betracht zu ziehen. GR Schmidtmeier unterstützte diesen Vorschlag. Bauunternehmer Koch gab an, ein Gesamtkonzept vorzulegen, wenn dies vom Gemeinderat gewünscht ist.

In der anschließenden Bauausschusssitzung berichtet Herr Schuster, auf dem Grundstück Salzstraße 12 und 14 (Fl. Nr. 762) soll das bestehende Werkstattgebäude abgebrochen und ein Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten errichtet werden. Das neue Haus soll 11,49 x 14,76 – 16,40 m und somit ca. 166 m² Grundfläche bei einer Firsthöhe von 9,13 m erhalten. Es sind zwei Quergiebel auf der Ostseite und zwei Schleppgauben auf der Westseite geplant.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, schon die weiterhin nördlich und südlich anschließenden Bestandsgebäude sind einmal niedriger und einmal höher. Quergiebel sind ebenfalls vorhanden, allerdings keine zwei pro Traufseite, sondern wenn dann einzelne oder zwei Quergiebel auf verschiedenen Dachseiten. Dachgauben gibt es in der näheren Umgebung keine, nach Ansicht der Verwaltung wird das Ortsbild dadurch aber nicht beeinträchtigt.
Die GRZ I liegt laut Berechnungen des Planers bei 0,26 und sollte dem jetzigen Zustand entsprechen, die GRZ II liegt bei 0,42. Eine zusätzliche Versiegelung ist mit dem Bauantrag nicht verbunden.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, gefordert sind 11 Stellplätze. Aufgrund der Alt- bzw. Bestandsgebäude ist hier eine Verrechnung erfolgt, die bereits in großer Zahl vorhandenen Stellplätze führen zu keinem neuen Bedarf.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

 

Diskussionsverlauf

BM Holzner geht auf die Diskussion im Ortstermin bezüglich der Parkplätze ein. Dabei stellte sich heraus, relevant für das Bauvorhaben sind die in der Anlage „Stellplätze“ zur Sitzungseinladung in der Farbe Orange dargestellten Stellplätze Nrn. 1 bis 3. Die zusätzlichen Parkplätze Nrn. 4 und 5 sind nicht anfahrbar und unterliegen auch nicht der Stellplatzforderung. Es wurde angeregt, diese aus der Darstellung zu entfernen.

GR Koch wiederholt seine Forderung aus der Ortsbesichtigung nach einem Stellplatz-Konzept für sämtliche Wohn- und Gewerbeflächen, die sich alle unter einer Flurnummer auf dem Grundstück befinden. Er möchte den Bauantrag, dem er im Übrigen zustimmen kann, bis zur Vorlage einer Gesamtlösung zurückstellen. Den Vorschlag vom Bauamtsleiter, heute die zwei strittigen Parkplätze zu streichen, um abstimmen zu können und die überarbeitete Stellplatzordnung in der Verwaltung zu prüfen und an das Landratsamt weiterzugeben, lehnt GR Koch ab. Er besteht auf Abstimmung im Bauausschuss, denn die Stellplätze sind Bestandteil einer Bebauung.  
GR Schmidtmeier unterstützt die von GR Koch vorgeschlagene Vorgehensweise.
GR Lerach schließt sich den Ausführungen von GR Koch an, das komplette Grundstück einzubeziehen. Grundsätzlich hätte er sich hier an der Haupteingangsstraße von Piding eine ansprechendere Bauweise gewünscht.

GR Brüderl hat kein Problem mit den im Bauplan verankerten Parkflächen. Er hält die vorgelegte Planung für ausreichend. Wenn die Parkplätze Nrn. 4 und 5 gestrichen werden, kann er dem Bauantrag zustimmen.

Herr Schuster fasst zusammen, die Parkplätze 4 und 5 sollen entfernt werden, der Rest des Bauantrags ist regelkonform. Wenn die Abstimmung verschoben wird, bis das Gesamtkonzept zu den Stellplätzen vorliegt, muss der Bauantrag von der heutigen Tagesordnung genommen und in nächste BA-Sitzung wieder aufgenommen werden.
BM Holzner unterstützt dieses Ansinnen. Bei einer heutigen Abstimmung besteht die Gefahr, keinen klaren Beschluss zu erhalten.

GR Schmidtmeier stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, wonach Punkt Nr. 3 von der heutigen Tagesordnung entfernt wird.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss gibt dem Antrag zur Geschäftsordnung von GR Schmidtmeier auf Streichung des Tagesordnungspunkts Nr. 3 der heutigen Sitzung statt.
Abstimmung:        JA-Stimmen                8
                       NEIN-Stimmen        3

BM Holzner  

 

Datenstand vom 11.05.2022 13:11 Uhr