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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster lässt wissen, auf dem Grundstück Hockerfeld 7 – 8, Fl. Nr. 632/1, sollen Milchlagertanks auf der Decke des Ventilknotens eines Produktionsgebäudes errichtet werden.
In der Entstehung wurde in der Sitzung vom 20.04.2021 der grundlegende Umbau der Produktionsgebäude im betreffenden Bereich beschlossen, am 18.01.2022 wurde einer Tektur vom Bauausschuss zugestimmt, in der der Ventilknoten thematisiert wurde. Ursprünglich wären bei dieser Tektur bereits die Milchlagertanks inbegriffen gewesen, aufgrund der damit verbundenen Höhenüberschreitung wurde im Vorfeld zur Bauausschusssitzung des 18.01.2022 aber eine grundlegende Diskussion der Thematik im Gemeinderat angeregt, was von Bürgermeister und Verwaltung umgesetzt wurde. Der Gemeinderat hat die Frage der Höhenüberschreitung der Tanks in seiner Sitzung vom 08.02.2022 wieder an den Bauausschuss verwiesen.
Mit der Errichtung der Milchlagertanks ist eine Befreiung von der Festsetzung der maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen des Bebauungsplans Nr. 15 Hockerfeld verbunden und beantragt.
Die Höhenüberschreitung ist technisch notwendig, da ein zusätzlicher Ventilknotenraum im ursprünglichen Aufstellungsbereich der neuen Milchlagertanks errichtet werden muss. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen können die Tanks aber nicht kleiner ausfallen und sollen auf der Decke des Ventilknotenraums platziert werden. Es ergibt sich dadurch eine Überschreitung der auf 472,60 m ü NN festgelegten Maximalhöhe von 3,68 m bzw. 4,68 m inkl. Geländer. Die Gesamthöhe der Tanks über der Oberkante Fußboden würde somit 26,55 m bzw. 27,55 m inkl. Geländer betragen.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Nach Ansicht der Verwaltung treffen diese Voraussetzungen zu, da es sich um eine einzelne Ausnahme von der ansonsten weiterhin gültigen Höhenbeschränkung handelt und der Grundzug der Planung so weiter erhalten bleibt. Diese Ansicht wird auch vom Landratsamt geteilt.
Die Abweichung ist auch städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar, da es sich nach wie vor um ein Industriegebäude handelt, dessen Überschreitung der Maximalhöhe sich lediglich auf den inneren Teil der Gebäudestruktur bezieht und die Tanks aufgrund ihrer Lage keine Rand- oder Nachbarbeziehungen aufweisen.
Im Bereich der GRZ gibt es keine Veränderungen zum bisher genehmigten Plan. Das Vorhaben in Verbindung mit dem darunter befindlichen Ventilknotenraum führt zu einer GRZ von 0,7 bei erlaubten 0,95. Es werden dabei keine neuen Flächen versiegelt, lediglich bereits versiegelte Flächen neu überbaut.
Das Vorhaben ist genehmigungsfähig, es wird empfohlen, diesem zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
BM Holzner hebt hervor, die beantragte Höhenüberschreitung der Milchlagertanks dient dazu, den Anforderungen an die Milchqualität gerecht zu werden und den Flächenverbrauch insgesamt zu minimieren. Die höheren Gebäudeteile liegen im „Herzen“ der Molkerei und sind von außen fast nicht zu sehen. Deshalb kann er dieser Abweichung von Bebauungsplan zustimmen. Gleichzeitig stellt der Bürgermeister klar, es gibt keine weitere Ausnahmegenehmigung mehr, auch entsteht für diese Erhöhung kein Bezugsfall bzw. keine Ableitung für weitere Vorhaben. Insofern sieht er seine Entscheidung als Kompromisslösung.
Dieses „Stück-für-Stück-höher-Werden“ kann GR Rotter nicht mehr akzeptieren. Weil stets zwingende, wirtschaftliche Gründe angeführt wurden, sah sich der Gemeinderat gezwungen, den Vorhaben zuzustimmen. Im Hinblick auf die Zukunft, regt er ein Überdenken an.
Nach diversen Ausnahmegenehmigungen ist für GR Koch jetzt der Punkt erreicht, wo er nicht mehr zustimmt. Er lässt die Bauanträge zu diesem TOP Revue passieren, wonach in der BA-Sitzung vom 20.04.2021 die Errichtung eines Produktionsgebäudes einschließlich Milchlagertanks mit einer maximalen Höhe von 472,6 m ü. NN beantragt wurde. In der Sitzung vom 18.01.2022 lagen neue Pläne vor, in denen die Milchlagertanks entfernt wurden und ein zusätzlicher Raum für einen Ventilknotenpunkt vorgesehen war. In dieser Sitzung war nie die Rede davon, dass die Tanks möglicherweise höher werden. Nun stellt sich heraus, die Milchlagertanks werden um 3,68 m höher als die Maximalhöhe. GR Koch sieht bei einer Zustimmung eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen Bauwerbern, bei denen diese Toleranz nicht gewährt wird. Er wird deshalb dem Bauantrag nicht zustimmen.
Herr Schuster stimmt den Ausführungen GR Kochs zur Entstehungsgeschichte zu.
GR Brüderl erklärt, auch ihm ist das beantragte Bauwerk zu hoch. Er wird dennoch seine Zustimmung erteilen, ist jedoch an seiner Grenze dessen angelangt, was er befürworten kann.
GR Wagner kann dem Vorhaben zustimmen, weil die Erhöhung nach seiner Sichtweise an der beantragten Stelle nicht stört. Er regt an, im Beschluss zu verdeutlichen, dass die Erhöhung ausschließlich für diese Milchlagertanks genehmigt wird.
Für GR Lerach ist mit der beantragten Höhenüberschreitung eine Grenze erreicht. Die Hochhausgrenze liegt in Deutschland bei 22 Metern, hier in Piding, einem Dorf mit ca. 5.500 Einwohnern, ist man mit den beantragten Milchlagertanks nun bei 27 Meter angekommen. Er spricht sich dafür aus, diesen Umstand in einem Gespräch mit den Milchwerken zu kommunizieren.
GR Schlindwein kündigt an, dem Antrag seine Zustimmung nicht zu erteilen und erklärt seine Übereinkunft mit den Ausführungen GR Kochs. Das Wachstum der Milchwerke ruft auch Unmut in der Bevölkerung hervor.
GR Utz pflichtet ebenfalls GR Koch bei. Hinter der Aufteilung der Anträge zu diesem Bauvorhaben steht eine Taktik, mutmaßt er.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Errichtung der Milchlagertanks auf dem Grundstück Hockerfeld 7 - 8 (Fl. Nr. 632/1) mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“ in der Art zu, dass ausschließlich nur für diese acht Milchlagertanks einer Befreiung von der Höhenfestsetzung, wie im Bauantrag dargestellt, zugestimmt wird und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Datenstand vom 11.05.2022 13:11 Uhr