Nutzungsänderung Küche zu Kinderzimmer und Einhausung einer Überdachung zum Koch-Essraum als Wohnerweiterung in der Staufenbrücke 11, Fl. Nr. 791/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.04.2022 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Staufenbrücke 11 (Fl. Nr. 791/4) eine Nutzungsänderung eines Raumes von Küche zu Kinderzimmer erfolgen sowie die vorhandene Terrassenüberdachung eingehaust werden, um einen Koch- und Essraum zur Wohnraumerweiterung zu schaffen.
Die betroffene Wohnraumerweiterung betrifft eine Fläche von 3,485 m x 7,36 m und somit 25,65 m² Grundfläche, davon 22,6 m² Nettowohnfläche.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, die einzuhausende Terrassenüberdachung ist bereits vorhanden und wird an zwei Seiten vom Bestandsgebäude eingerahmt.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.

Die Nutzungsänderung betrifft sowohl vor als auch nach der Änderung Aufenthaltsräume gem. Art. 45 BayBO, für die Gemeinde ergeben sich hieraus keine Prüfungstatbestände.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, es sind vier Plätze gefordert und fünf vorhanden.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung von Küche zu Kinderzimmer und Einhausung einer Überdachung zum Koch- / Essraum als Wohnerweiterung in der Staufenbrücke 11, Fl. Nr. 791/4, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2022 13:11 Uhr