Abbruch Werkstattgebäude und Errichtung Wohngebäude in der Salzstraße 12 und 14, Fl. Nr. 762


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.05.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster schickt voraus, dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 12.04.2022 bereits behandelt, allerdings von der Tagesordnung genommen, da ein Gesamtkonzept Stellplätze für das ganze Grundstück mit den im rückwärtigen Bereich von der Bahnhofstraße aus anfahrbaren Gebäuden und Nutzungen vermisst wurde. Dieses wurde nun nachgeliefert, der Rest des Antrages ist unverändert.

Auf dem Grundstück Salzstraße 12 und 14 (Fl. Nr. 762) soll das bestehende Werkstattgebäude abgebrochen und ein Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten errichtet werden, gibt der Bauamtsleiter bekannt.
Das neue Haus soll 11,49 x 14,76 – 16,40 m und somit ca. 166 m² Grundfläche bei einer Firsthöhe von 9,13 m erhalten. Es sind zwei Quergiebel auf der Ostseite und zwei Schleppgauben auf der Westseite geplant.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, schon die weiterhin nördlich und südlich anschließenden Bestandsgebäude sind einmal niedriger und einmal höher. Quergiebel sind ebenfalls vorhanden, allerdings keine zwei pro Traufseite, sondern wenn dann einzelne oder zwei Quergiebel auf verschiedenen Dachseiten. Dachgauben gibt es in der näheren Umgebung keine, nach Ansicht der Verwaltung wird das Ortsbild dadurch aber nicht beeinträchtigt.
Die GRZ I liegt laut Berechnungen des Planers bei 0,26 und sollte dem jetzigen Zustand entsprechen, die GRZ II liegt bei 0,42. Eine zusätzliche Versiegelung ist mit dem Bauantrag nicht verbunden.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, gefordert sind 11 Stellplätze. Aufgrund der Alt- bzw. Bestandsgebäude ist hier eine Verrechnung erfolgt, die bereits in großer Zahl vorhandenen Stellplätze führen zu keinem neuen Bedarf.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

Herr Schuster beschreibt die Stellplätze anhand des vorgelegten Gesamtkonzepts und klärt im Zuge dessen die Frage von GR Rotter nach der Anfahrbarkeit einzelner Parkflächen.

Ob für den Betreiber des Zweirad-Geschäfts Planthaler Nachteile entstanden sind, weil dieser nun vom Frontgebäude in den rückwärtigen, tieferliegenden Gebäudeteil umgezogen ist, will GR Leirer wissen.
Diese Frage kann Herr Schuster nicht beantworten.
Dies betrifft nicht den Bauantrag, schiebt BM Holzner nach.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu Abbruch eines Werkstattgebäudes und Errichtung eines Wohngebäudes in der Salzstr. 12 und 14, Fl. Nr. 762, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2022 13:38 Uhr