Ausbau des Dachbodens in der Hausmeisterwohnung im Schlossweg 15, Fl. Nr. 894


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.05.2022 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Schlossweg 15, Fl. Nr. 894, soll der Dachboden der Hausmeisterwohnung ausgebaut werden, informiert Herr Schuster. Auf einer Grundfläche von ca. 30 m² soll zusätzliche Wohnfläche geschaffen bzw. nutzbar gemacht werden, welche bisher mittels Leiter und Dachluke nur schwer zugänglich und aufgrund der satteldachform eingeschränkt nutzbar ist. Deshalb soll nun die zum Lichthof geneigte Dachseite durch ein Mansardendach ersetzt werden und eine zusätzliche Treppe im Innern der Wohnung errichtet werden. Das Schloss steht unter Denkmalschutz.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als Acker / Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit als sonstiges Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB, ist demnach nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden sowie die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass eine solche Beeinträchtigung nicht vorliegt, insbesondere nicht durch Verfestigung einer Splittersiedlung. Laut Aussage des Architekten wurde die Untere Denkmalschutzbehörde an dem Vorhaben beteiligt, dabei wurde bereits ein beidseitiges Mansardendach verwehrt. Somit sollte auch eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange aufgrund des Denkmalschutzes nicht vorliegen.
Da das Gebäude Schloss Staufeneck unter Denkmalschutz steht, ist eine weitere Prüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt erforderlich und auch beantragt (Art. 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 BayDSchG).

Eine Stellplatzberechnung wurde nicht durchgeführt und ist nach Ansicht der Verwaltung auch nicht notwendig bzw. verhältnismäßig: Im Gespräch mit dem Architekten hat sich ergeben, dass im Schlossbereich mehr als zehn Stellplätze existieren, während es nur zwei Wohneinheiten gibt, auch wenn zumindest eine davon gebäudebedingt sehr hohe Quadratmeterzahlen aufweist. Zudem wäre der Aufwand für die Berechnung anrechenbarer Wohnfläche im Schloss sehr hoch.

Der Bauantrag ist nach Ansicht der Verwaltung genehmigungsfähig, ihm kann zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Auf Rückfrage von GR Rotter zeigt der Bauamtsleiter auf, der Weg zur Genehmigung dieses Bauantrags geht über den Fachbereich „Bauen und Wohnen“ des Landratsamts und von dort an die beteiligten Fachbehörden, darunter die Denkmalschutzbehörde.
BM Holzner fügt hinzu, im Bauausschuss sind die Baurichtlinien zu betrachten.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Dachbodenausbau der Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück Schlossweg 15, Fl. Nr. 894, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2022 13:38 Uhr