Herr Schuster berichtet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB weiter voranzubringen, liegt nun im Rahmen der Abwägung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor.
Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 30. März bis 2. Mai 2022 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Der letzte Beschluss hierzu findet sich in der Bauausschusssitzung vom 20.04.2021.
Es wird vorgeschlagen, auf das Verlesen der kompletten Sitzungsvorlage zu verzichten und lediglich die Bewertungen und Beschlussvorschläge zu verlesen. Dies wurde bereits im Vorgespräch zu dieser Sitzung mit den dabei anwesenden Fraktionssprechern abgestimmt.
BM Holzner bittet das Gremium um Abstimmung über diese Vorgehensweise.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- 7 Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben.
- Keine Hinweise oder Anregungen zur Planung vorgebracht haben:
- Gemeinde Ainring, 04.04.2022
- Gemeinde Anger, 07.04.2022
- Stadt Bad Reichenhall, 20.04.2022
- Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, 30.03.2022
- Anregungen zur Planung vorgebracht haben:
- Landratsamt Berchtesgadener Land, 28.04.2022:
FB 31 Planen, Bauen, Wohnen
Es empfiehlt sich zur besseren Zuordenbarkeit, alle Flurnummern, die von der Änderung betroffen sind (wohl der gesamte Geltungsbereich) zumindest in der Begründung anzugeben.
Darüber hinaus werden zum aktuellen Planstand weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
FB 33 Naturschutz
Zum aktuellen Planstand werden weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Traunstein ist zu beachten. Darüber hinaus werden zum aktuellen Planstand weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Flurnummern werden ergänzt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Kreisbrandinspektion BGL, 09.04.2022:
Belange des abwehrenden Brandschutzes sind nicht betroffen. Es ergeht keine Stellungnahme.
Auf Art. 35 (4) Satz 2 der BayBO (Abstand von der Traufkante) wird verwiesen.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Regierung von Oberbayern, 29.03.2022:
Mit der vorliegenden Bauleitplanung soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“ die Errichtung von Dachgauben zugelassen werden, um die Möglichkeit für zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 1,5 ha und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan - nach unserem Kenntnisstand - über-wiegend als Wohnbaufläche sowie zum Teil als gemischte Baufläche dargestellt.
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“ steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen