13. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Göllstraße", Ergebnisse aus Grünordnungsplan und Grundwassergutachten (Satzungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.05.2022 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster lässt wissen, bei der Abwägung der Stellungahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zur 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Göllstraße“ in der Sitzung vom 22.03.2022 blieben zwei Punkte offen.

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde führte zum Beschluss, einen qualifizierten Grünordnungsplan auf privaten Flächen zu erarbeiten und in den Bebauungsplan zu integrieren. Dies wurde umgesetzt, indem die vorhandenen Baumstandorte mit Baumarten und Pflanzqualitäten ergänzt wurden.
GR Dr. Zimmer kritisiert aus rechtlichen Gründen hier den Begriff „private Flächen“ und bittet um Streichung.
Herr Schuster stellt klar, der Wortlaut „private Flächen“ fand nicht Eingang in die Begründung und in die Satzung zur Bebauungsplanänderung. Vielmehr ist dort verankert, dass zur Durchgrünung des Plangebiets Baumpflanzungen auf allen „Baugrundstücken“ vorgesehen sind.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss akzeptiert den erarbeiteten Grünordnungsplan, wie er in der Satzung zur Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 09.05.2022 dargestellt ist.
Abstimmung:        JA-Stimmen                10
                       NEIN-Stimmen          0

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ergaben nach sorgsamer Abwägung den Bedarf einer Untersuchung des Grundwasserstandes im Bebauungsplangebiet. Hierzu liegt ein Ergebnis im Rahmen einer hydrogeologisch – geotechnischen Beurteilung der Bodenverhältnisse vor, welche zu dem Schluss gelangt, dass die Situation der Nachbarn durch die erhöhte Bebauungsdichte nicht verschlechtert wird. Auszug:

Auf ein ausführliches hydrogeologisches Gutachten mit einer Grundwassermodellierung konnte verzichtet werden. Es wurde vom beauftragten Geologen bereits am 18.05.2020 eine ähnliche hydrogeologisch – geotechnische Beurteilung für den Bau des Gebäudes Göllstraße 10 erstellt.

Bei normalen Wasserständen in der Saalach und im kommunizierenden Grundwasser liegen die zu errichtenden Baukörper auf etwa einer Höhe von 0,5 bis 1,5 m über Bauwerksunterkante im Grundwasser. Dabei spiegelt sich das Grundwasser über die Flächendrainage unter der Bodenplatte sowie über die Verfüllung des Arbeitsraumes zwischen Kellergeschoß und Baugrubenböschung mit sehr gut durchlässigem Schotter mit dem umgebenden Grundwasser im Saalachschotter aus.

Bei Hochwassersituation steigt der Grundwasserspiegel im Boden bis zur Unterkante der weniger gut durchlässigen Auelehm und Feinsandlagen oder auch darüber an. Die Geländeoberfläche wird vom Grundwasser nicht erreicht, wie die Hochwassermodellierung zeigt.
In diesem Fall wird das von Südwest nach Nordost strömende Grundwasser vom weniger durchlässigen Auelehm gestaut und fließt dann im Bereich der Bauwerke bevorzugt über die Flächendrainage und die seitliche Verfüllung der Baugrube nach Nordosten ab.

Die Baukörper wirken dann trotz ihrer durch das Bauwerk verursachten Verringerung des unterirdischen Strömungsquerschnittes wie ein unterirdisches Drainagebauwerk.

Die gegenüber dem Saalachkies und dem Auelehm erhöhte Wasserdurchlässigkeit der Flächendrainage und der Arbeitsraumverfüllung führt bei Hochwassersituationen zu einem verstärkten Grundwasserabfluss entlang der zu errichtenden Bauwerke.

Ein Grundwasseraufstau durch die neu zu errichtenden Gebäude und eine dadurch verursachte Beeinträchtigung der Nachbargebäude findet nicht statt.

Bei der Wasserhaltung in der Baugrube während der Erstellung der Baugruben ist keine Ausschwemmung von Feinanteilen zu befürchten. Der Saalachkies enthält im Gründungsniveau praktisch keine Feinanteile. Bei den Wasserhaltungen der beiden Baumaßnahmen Watzmannstraße 1 und Göllstraße 10 wurde auch keine länger anhaltende Trübung des abgepumpten Wassers beobachtet. Eine Beeinträchtigung (Gelände- bzw. Bauwerkssenkung) der Nachbarbebauung ist daher auszuschließen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Beurteilung zur Grundwasserproblematik zur Kenntnis, eine Verschlechterung der Situation für die Nachbarn ist damit ausgeräumt.
Abstimmung:        JA-Stimmen                 9
                       NEIN-Stimmen         1

Diskussionsverlauf

Weil er Zweifel an der Versickerungsfläche hat, spricht GR Utz das Foto zum „Bodenaufbau der Baugrube in der Göllstraße 1“ aus der hydrologisch-geotechnischen Beurteilung der Bodenverhältnisse an.
Herr Schuster klärt auf, das Bild stellt die Versickerungsfläche während der Bauzeit des Gebäudes Watzmannstraße 1 dar. Der Gutachter hat die Namen der Göll- und Watzmannstraße verwechselt. 

 

Beschluss

Zusammen mit der Beschlussfassung im Rahmen der Abwägung in der Bauausschusssitzung vom 22.03.2022 beschließt der Bauausschuss die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Göllstraße“, bestehend aus der Begründung und Satzung in der Fassung vom 09.05.2022 als Satzung und die Begründung hierzu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis ihrer Stellungnahme zu unterrichten und die Änderung des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.06.2022 13:38 Uhr