Antrag zur Asphaltierung eines Weges durch die Anwohner Staufenbrücke 2a, 2b und 3b, Fl. Nr. 793/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.05.2022 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Vortrag von Herrn Schuster beantragen die Anwohner des Grundstücks Nähe Staufenbrücke, Fl. Nr. 793/3, von Staufenbrücke 2a, 2b und 3b die Asphaltierung eines Teilstücks des dortigen Radwegs, ca. 140 m².
Die Anwohner erhoffen sich dadurch eine bessere Verkehrssicherheit im Winter.
Die Kosten wollen die Anwohner selbst tragen.

Von Seiten der Verwaltung spricht nichts gegen diesen Antrag, eine erste Besichtigung hat ergeben, dass eine Asphaltierung technisch möglich ist.
Ein Kostenvoranschlag nach Besprechung zwischen ausführender Firma und Anwohnern liegt bei etwa 8.000,00 €.
Die genauen Absprachen wo und wie genau asphaltiert wird, müssen durch die Gemeinde mit Antragstellern und ausführender Firma noch besprochen werden. Eine belastbare Kostenschätzung ist daher noch nicht möglich.
Des Weiteren werden im Rahmen eines einfachen Vertrags noch diese ausstehenden Inhalte festgehalten.

Diskussionsverlauf

GR Leirer thematisiert Haftung und Instandhaltung nach Asphaltierung mit dem Hinweis, dass es sich hier um einen öffentlichen Weg handelt.
Für den entsprechenden Vertrag werden noch Verhandlungen geführt werden, entgegnet BM Holzner. Inhalt ist auch der Haftungsausschluss der Gemeinde für Schäden, die aufgrund der Asphaltierung auftreten. Durch das Vorhaben darf diese nicht schlechter gestellt sein, betont er.

GR Rotter erkundigt sich nach der Grunddienstbarkeit, die für die Wasserleitung auf dem Grundstück eingetragen ist.
Das Leitungsrecht ist nicht betroffen, der Weg bleibt im Eigentum der Gemeinde Piding.

Für das noch unbebaute Nachbargrundstück wäre dieser Weg die Zufahrt, stellt GR Utz fest.
Herr Schuster stimmt dem zu.

Auf Einwurf von 2. BM Kleinert bestätigt BM Holzner, der Weg unterliegt der Räumpflicht der Gemeinde.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der Anwohner von Staufenbrücke 2a, 2b und 3b zur Asphaltierung auf eigene Kosten eines Teilstücks des dortigen Radwegs auf dem Grundstück Nähe Staufenbrücke, Fl. Nr. 793/3, zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Schritte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2022 13:38 Uhr