GR Leirer verlässt den Sitzungssaal um 20:05 Uhr.
Herr Schuster gibt bekannt, in der Sitzung vom 20.07.2020 wurde das Einvernehmen erteilt, das Garagen- und Wohngebäude Marzoller Weg 5 abzubrechen und durch ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen zu ersetzen. Aufgrund der Ausschussentscheidung wurde die Anordnung der Stellplätze nochmals geändert, die Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Aufgrund von Kommunikationsfehlern zwischen Bauherrn, Planer und Landratsamt wurde zwar die Baugenehmigung erteilt, bei Baubeginn kam es aber zur Baueinstellung.
Maßgeblich verantwortlich dafür ist eine 46 cm hohe Bodenplatte, um das Gebäude aus dem Überschwemmungsgebiet zu heben. Das Landratsamt verlangt daher eine Tektur.
Der Neubau soll eine Grundfläche von 21,15 m x 12,52 m und eine Firsthöhe von 9,56 m erhalten. Ein Kellergeschoß ist nicht geplant. Das Grundstück hat eine Fläche von 923 m² und ist voll erschlossen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Ein Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung entspricht der umliegenden Wohnbebauung. Hinsichtlich der überbauten Fläche ist festzustellen, dass die Grünflächen im Vergleich zur bisherigen Bebauung eher zunehmen.
Besonders zu beachten ist die Höhenentwicklung: Das Haus selbst, vom Erdgeschossfußboden bis zur Dachspitze, ist mit 9,56 m höher als Referenzobjekte im Norden mit Höhen von 8,47 bis 9,08 m. Die Gesamthöhe über Normalnull ist aber ähnlich, bei einem Referenzobjekt sogar um 20 cm höher als beim geplanten Vorhaben mit 459,2 mNN, da das Gelände nach Norden ansteigt und auch die dortigen Gebäude im Vergleich zum Straßenniveau tlw. herausgehoben wurden.
Somit kann die Überbauung des Grundstücks in der vorgesehenen Größenordnung und auch im Hinblick auf die Innenraumverdichtung akzeptiert werden.
Die notwendigen Stellplätze nach der örtlichen Stellplatzsatzung sind vorhanden.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
GR Leirer kehrt um 20:08 Uhr in den Sitzungssaal zurück.