Aufforderung zum erneuten Einvernehmen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten und Tiefgarage in der Zwieselstr. 3, Fl. Nr. 771/7


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Rotter zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Rotter die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Rotter nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

In der Sitzung vom 22.03.2022 wurde laut Herrn Schuster dieses Vorhaben ablehnend behandelt. Das Landratsamt bestätigt die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens, stellt die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens fest und verlangt eine Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage bzw. das gemeindliche Einvernehmen, ansonsten wird beabsichtigt, dieses durch die untere Bauaufsichtsbehörde gem. Art. 67 BayBO i. V. m. § 36 Abs. 2 BauGB zu ersetzen. 

Die Hauptargumente des Bauausschusses waren die (geringe) Höhenüberschreitung im Vergleich zur umgebenden Bebauung sowie die angespannte Verkehrssituation mit vermutet ungenutzten Tiefgaragenstellplätzen.
Das Landratsamt beurteilt die Höhenüberschreitung im Rahmen des Einfügegebots des § 34 BauGB als zulässig und die Verkehrssituation als baurechtlich nicht einschlägig, da der objektive Stellplatznachweis erbracht und eine subjektive Erfahrung mit Tiefgaragenstellplätzen nicht relevant ist.

Die Verwaltung schließt sich dieser Sichtweise – wie auch schon in der Diskussion am 22.03. – an, subjektive Erfahrungen können nicht zu einer ablehnenden Haltung im Vorhinein führen, wenn gleichzeitig alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt würden.
Folgend nochmals der Sachvortrag der Verwaltung vom 22.03., welcher den Standpunkt der Rechtmäßigkeit vertritt:

Auf dem Grundstück Zwieselstraße 3 (Fl. Nr. 771/7) soll das bestehende Wohngebäude abgebrochen und ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten und Tiefgarage errichtet werden.
Das neue Haus soll ca. 12 x 19 m und somit 228 m² Grundfläche bei einer Wandhöhe von 6,44 m und einer Firsthöhe von 9,9 m erhalten.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein: Es finden sich hier Gebäude mit niedrigeren, aber auch höheren Maßzahlen. Einzig die Firsthöhe ist ca. 18 cm größer als beim nächsthöchsten umgebenden Gebäude. Quergiebel sind ebenfalls vorhanden, Dachgauben gibt es in der näheren Umgebung keine, nach Ansicht der Verwaltung wird das Ortsbild dadurch aber nicht beeinträchtigt.
Der Versiegelungsgrad erhöht sich von bisher etwa 0,17 auf dann 0,39 GRZ I, liegt aber ebenfalls im Rahmen der näheren Umgebung.
Die GRZ II liegt laut Berechnungen des Planers bei 0,697, da es sich aber um unbeplanten Innenbereich handelt, ist hier lediglich das Einfügegebot des § 34 BauGB zu beachten und keine konkreten Zahlenvergleiche mit den Vorgaben z. B. aus §§ 16, 17 und 19 BauNVO.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, es sollen zwölf Tiefgaragenstellplätze und zwei oberirdische Stellplätze bei geforderten 13 Stellplätzen entstehen.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Entweder stimmt der Bauausschuss nun dem Bauantrag zu oder es müssen dem Landratsamt weitere Argumente vorgelegt werden, die gegen die Erteilung einer Baugenehmigung sprechen, fasst Herr Schuster zusammen.

BM Holzner hält an seiner ablehnenden Haltung fest und weist auf die Planungshoheit der Gemeinde hin. Wenn das LRA das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und die befürchteten Probleme eintreffen, möge dieses auch die Konsequenzen tragen, so der Bürgermeister.
Weil er die Verhältnisse vor Ort kennt, wird er dem Antrag nicht zustimmen, stellt GR Schmidtmeier klar. Er plädiert, dem LRA klar mitzuteilen, dass die Gemeinde Piding den Antrag ablehnt. Seine Frage, ob eine weitere Ablehnung Folgen für die Gemeinde nach sich zieht, verneint BM Holzner.
Das Ersetzen des Einvernehmens wertet Herr Schuster als Bevormundung und schlechtes Außenbild der Gemeinde.
GR Lerach teilt die Ansichten des Bürgermeisters in Gänze.

Zur Tiefgarage stellt GR Lerach fest, dort sind 12 Stellplätze ausgewiesen, dabei sind 13 Plätze gefordert, die auch dort untergebracht sein sollten.
Nach den Worten BM Holzners zählt der oberirdische Besucherstellplatz dazu.
Wie Herr Schuster verlauten lässt, sind die Stellplätze satzungskonform.
2. BM Kleinert sieht kein Problem wegen der hier vorgesehenen Stellplätze, denn diese stimmen mit der Satzung überein. Wenn dennoch Fahrzeuge auf der Straße parken, plädiert er dafür, Halteverbotsschilder aufzustellen oder dies über die Kommunale Verkehrsüberwachung zu regeln.

Die Verwaltung schließt sich der Argumentation des LRA an, ist dem Sachverhalt zu entnehmen, wiederholt 2. BM Kleinert. Dem gegenüber steht die ablehnende Haltung des Bürgermeisters. Für diese Diskrepanz zwischen Verwaltung und Bürgermeister, die ihm nicht zum ersten Mal aufgefallen ist, fehlt 2. BM Kleinert jegliches Verständnis. Er hätte einen anderen Beschlussvorschlag erwartet, wenn sich der Bürgermeister gegen das Vorhaben ausspricht. Obwohl das LRA zu weiteren Gegenargumenten auffordert, wird jetzt lediglich der alte Beschluss wiederholt. 2. BM Kleinert sieht darin ein Abschieben der Verantwortung an das LRA.
BM Holzner bleibt bei seiner Erkenntnis, das geplante Gebäude folge nicht dem Einfügegebot. Das Abweichen seiner Meinung von der des LRA verteidigt er mit dem Spielraum, den die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Bewertung des Einfügegebots zulassen.

GR Koch thematisiert die Stellplatzsatzung. Er stellt die Frage, ob diese noch zeitgemäß sei und bittet um Prüfung. Gegebenenfalls wird er zur Verbesserung dieser Satzung einen Antrag stellen.
Die Stellplatzsatzung wurde 2017 erstellt und ist auf dem neuesten Stand, legt BM Holzner dar. Allerdings kommt diese erst bei Neu- oder Anbauten zum Tragen, zudem werden die Autos größer und breiter, räumt er ein.
Öffentliche Straßen in Wohnbereichen dürfen grundsätzlich als Parkplatz genutzt werden, weist Herr Schuster hin und nennt als Beispiel die Lindenstraße. Die Stellplatzsatzung funktioniert, löst jedoch nicht jeden Einzelfall.

Vor der Schaffung von Stellplätzen priorisiert GR Leirer die Schaffung von Wohnraum. Überlastete Verkehrsbereiche sollten mit Halteverbotsschilder ausgestattet werden. Er sieht darin ein falsches Signal, einem Antragsteller etwas abzulehnen, das sich im rechtlichen Rahmen bewegt und kann deshalb dem Antrag bedenkenlos zustimmen.

GR Brüderl sieht bei einem so intensiv bebauten Grundstück Probleme. Sollte es bei den beiden Anschlussgrundstücken zu ebensolcher Bebauung kommen, entstehen massive Verkehrsschwierigkeiten. Deshalb stimmt er dem Antrag nicht zu.
In diesem Einwand sieht BM Holzner ein weiteres Argument gegen das geplante Bauvorhaben.

GR Schmidtmeier fasst die Gegenargumente stichpunktartig zusammen:
Verkehrssicherheit;
Gewerbeaufkommen;
zwei Bushaltestellen, die zwischen 6:45 und 8:00 Uhr stark von Schülern frequentiert sind;
Letzteres bezeichnet er als Hauptargument. Eine Beurteilung dieser Situation kann nur die Gemeinde abgeben.
Dieser Kreuzungsbereich ist mit keiner anderen Situation in Piding vergleichbar, ergänzt BM Holzner.

GR Lerach sieht das Einfügegebot als entscheidend an. Nach seiner Empfindung ist das geplante neue Haus Zwieselstraße Nr. 3 ein zu großer und störender Fremdkörper. 50 Meter weiter sähe er kein Problem. Er bittet, wegen der Größe einen entsprechenden Hinweis in der Stellungnahme anzubringen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten und Tiefgarage in der Zwieselstr. 3, Fl. Nr. 771/7, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

Datenstand vom 13.07.2022 12:46 Uhr