Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: Aufstellung des Bebauungsplanes "Römerstraße - Ost", frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schedlbauer trägt vor, die Gemeinde Ainring hat die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße-Ost“ beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan soll die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für Einheimische ermöglicht werden. 
Das diesem Bebauungsplanentwurf zu Grunde liegende Planungskonzept sieht im Norden des Plangebietes in 4 Wohnanlagen 16 Reihenhäuser und 8 Dachgeschosswohnungen vor (mit insgesamt 48 Stellplätzen, wovon 31 in einer Tiefgarage errichtet werden sollen). Im Süden des Plangebietes sollen 4 Einfamilienhäuser als Übergangszone zur bestehenden Splitterbebauung entlang des Römerwegs anschließen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Bruch der Gemeinde Ainring und umfasst insgesamt ca.0,83 ha.

Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf:                Luftbild mit Geltungsbereich:
         

Weitere Informationen können den Planunterlagen entnommen werden, die auf der  Internetseite der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de – Aktuelles – Bauleitplanverfahren – „Römerstraße-Ost“ eingestellt worden sind.

Die Gemeinde Ainring informierte die Gemeinde mit E-Mail vom 02.08.2022 über die geplante Aufstellung dieses Bebauungsplans und gab der Gemeinde Gelegenheit zur Stellungnahme.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden.

Diskussionsverlauf

BM Holzner erhielt zwei Anrufe von besorgten Bürgern, die als Direktanlieger zwischen Ainring und Freilassing betroffen sind und durch die geplante Bebauung mehr Verkehr befürchten. Die Gemeinde Piding wird als Träger öffentlicher Belange in dem Verfahren angehört, gemeindliche Einwände sind nicht geboten. Den Anrufern empfahl der Bürgermeister, sich an die Gemeinde Ainring oder die Stadt Freilassing zu wenden.

Beschluss

Der Bauausschuss erhebt keine Einwände gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße - Ost“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2022 13:22 Uhr