Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 693/7 (Dachsteinstraße 8)
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das Grundstück Fl. Nr. 693/37 (Gesamtfläche 625 m²) soll in zwei Teilflächen mit ca. 410 m² und 215 m² geteilt werden. Zur Klärung, ob auf der kleineren Teilfläche (215 m²) ein Wohngebäude errichtet werden kann, wurde die vorliegende Bauvoranfrage eingereicht.
Das geplante Wohngebäude soll eine Grundfläche von ca. 11,5 m x 6 m (= 69 m²), eine Wohnfläche von ca. 95 m² und analog wie die Gebäude am Nachbargrundstück (Dachsteinstraße 6 und 6 a, Fl. Nrn. 693/36 und 696/40) zwei Geschosse haben.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
In der unmittelbaren Nähe zum Baugrundstück befinden sich, mit Ausnahme des kirchlichen Kindergartens, nur freistehende Einfamilienhäuser und Reihenhäuser.
Die Errichtung eines Wohngebäudes ist daher grundsätzlich möglich.
Das Baugrundstück grenzt unmittelbar an die Dachsteinstraße, in der auch die öffentliche Trinkwasserleitung und die Kanalisation verläuft, so dass auch die Erschließung gesichert ist.
Für das Wohngebäude mit 95 m² Wohnfläche sind im Baugenehmigungsverfahren 2 Stellplätze nachzuweisen.
Diskussionsverlauf
GR Rotter bezeichnet die Dachsteinstraße als „Nadelöhr“ und erinnert an den vor Jahren gestellten Antrag, diese Straße als Einbahnstraße auszuweisen. Er bittet diesbezüglich um Prüfung und mahnt an, auf den Stellplatzschlüssel zu achten.
BM Holzner verweist auf den Sachvortrag, der den Nachweis von zwei Stellplätzen fordert.
Diese sind im Baugenehmigungsverfahren aufzuzeigen, schiebt Frau Hirsch nach.
GR Schlindwein sieht darin kein Problem und benennt als Beispiel das Nachbargrundstück.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 693/37 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2022 13:55 Uhr