Nutzungsänderung einer Wohnung in ein Kosmetikstudio im Anwesen Teisendorfer Str. 18 (Fl. Nr. 942)
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Im bestehenden Anwesen Teisendorfer Str. 18, das bisher ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt worden ist, soll im EG ein Kosmetikstudio errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Urwies. Dadurch richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens nach § 34 BauGB.
Die nähere Umgebung ist als Mischgebiet einzustufen. Gemäß § 6 BauNVO dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Ein Kosmetikstudio ist ein das Wohnen nicht wesentlich störender Gewerbebetreib und daher in einem Mischgebiet zulässig.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich also nach der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die übrigen Voraussetzungen des § 34 BauGB sind erfüllt.
Zur Stellplatzsituation:
Für die Wohneinheit im Bestandsgebäude werden 2 Stellplätze gefordert, für das Kosmetikstudio ebenfalls 2 Stellplätze.
Im vorliegenden Bauantrag werden insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Wohnung in ein Kosmetikstudio im Anwesen Teisendorfer Str. 18 (Fl. Nr. 942) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2022 13:55 Uhr