Errichtung eines oberirdischen Heizöltanks und eines oberirdischen Dieseltanks auf dem Grundstück Am Gänslehen 1 (Fl. Nr. 304)
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Dieser Bauantrag wurde bereits in der letzten Sitzung behandelt. Insofern wird auf die Sitzungsvorlage zu TOP 3 der BA-Sitzung vom 11.10.2022 verwiesen.
Die Abstimmung zum positiven Beschlussvorschlag der Verwaltung erfolgte mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen. Somit wurde der Antrag abgelehnt (vgl. § 28 Abs. 5 GeschO).
Zwischenzeitlich erfolgte zwischen den Vertretern der Milchwerke und den Fraktionssprechern ein klärendes Gespräch. Dabei wurden die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Vorhabens zur Sicherstellung der Energieversorgung der Milchwerke ausführlich dargelegt.
Diskussionsverlauf
GR Dr. Zimmer bringt eine Anmerkung vor. Er wird dem Antrag in Anbetracht der derzeitigen Situation bei den Milchwerken nun zustimmen, obwohl es ihm schwerfällt, im Nachhinein Schwarzbauten zu genehmigen. Ein klärendes Gespräch vor der vorangegangenen Sitzung hätte vermieden, dass das Thema heute erneut behandelt werden muss.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines oberirdischen Heizöltanks und eines oberirdischen Dieseltanks auf dem Grundstück Am Gänslehen 1 (Fl. Nr. 304) zu. Den Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Gänslehen“ bezüglich der Überschreitung der GRZ sowie der Überbauung von Flächen für die Erhaltung von Gehölzen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass in Abstimmung mit der Gemeinde geeignete Ersatzpflanzungen durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2022 13:55 Uhr