Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden zur Neuaufstellung des Bebauungsplans "Saalachau Nord"
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Gemeinde Ainring möchte Bauland für Einheimische schaffen, um für die anhaltende Baulandnachfrage ein entsprechendes Angebot bereitstellen zu können.
Daher wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Saalach Nord“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Saalachau, im grenznahen Bereich zwischen den Ortsteilen Hammerau und Feldkirchen.
Mit diesem Bebauungsplan verfolgt die Gemeinde Ainring das Ziel, durch eine kleine Erweiterung des bestehenden Ortsteils Saalachau, Einheimischen Bauland für die Errichtung von Doppel- und Reihenhäusern sowie einigen wenigen freistehenden Einfamilienhäusern zur Verfügung zu stellen.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 12.12.2022 gebeten.
Die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren laufend – Bebauungsplan „Saalachau-Nord“ eingesehen werden.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden.
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans „Saalachau Nord“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2022 13:55 Uhr