Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Mozartgarten"


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat beschlossen, für die Grundstücke Fl. Nrn. 1/4  (Münchner Allee 2), 1/3 (Mozartstr. 1), 1/2, 65/21 (Teilfläche), jeweils Gemarkung St. Zeno die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mozartgarten“ beschlossen.
Ziel und Zweck dieser Planung ist, auf dem Grundstück Mozartstr. 1 ein ein- bis siebengeschossiges Wohn- und Geschäftsgebäude zu errichten. In diesem Zusammenhang sollen 42 Mietwohnungen errichtet werden und ca. 4.800 m² Büroflächen entstehen. Mit der Planung kann dem Ziel der Stadt entsprochen werden, die Kapazitäten des Wohnungsbestands zu erweitern, da laut Statistischem Landesamt mit einem Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren zu rechnen ist und der derzeitige Mietwohnungsmarkt gem. der Gebietsbestimmungsverordnung Bau vom 22.09.2022 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt wurde.

 


Die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren  können auf der Homepage der Stadt Bad Reichenhall unter https://www.stadt-bad-reichenhall.de/rathaus-online/bauleitplaene/aktuelle-verfahrensbeteiligungen eingesehen werden.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 30.12.2022  gebeten.

Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mozartgarten“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 12:59 Uhr