Bauvoranfrage zum Errichten eines Betriebsleitergebäudes auf dem Grundstück Lattenbergstr. 9 (Fl.Nr. 322)
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass für das Grundstück Lattenbergstraße 9 eine Bauanfrage zum Errichten einer Betriebsleiterwohnung vorliegt. Das Gebäude soll in der südwestlichen Grundstücksecke anstelle des vorgesehenen Carports errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße“. In § 1 Abs. 1 der Satzung zum Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Ausnahmen im Sinne von § 8 Abs. 2 BauNVO wie Wohnungen und Vergnügungsstätten nicht zugelassen werden.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie im Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall wurde umgekehrt die Ausnahme durch Festsetzung kategorisch ausgeschlossen. Damit hat die Gemeinde den Ausschluss der Ausnahme zur Errichtung von Wohnungen in das bauleitplanerische Konzept einbezogen. So gesehen gehört der ausgeschlossene Wohnungsbau zu den Grundzügen der Planung, die nur im Rahmen einer Bebauungsplanänderung gelöst werden könnte.
Nicht zuletzt zur Vermeidung von Bezugsfällen sollte der Bauvoranfrage nicht zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten eines Betriebsleiterwohngebäudes auf dem Grundstück Lattenbergstraße 9 (Fl.Nr. 322) nicht zu; das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 09:09 Uhr