Gemeinde Ainring; Neuaufstellung Bebauungsplan Perach I; Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Perach I“ beschlossen.
Der Bebauungsplan „Perach I“ ist seit dem Jahr 1987 rechtskräftig und lässt mit seinen Festsetzungen keine Erweiterungen zu. Die Gebäudehöhen sind am westlichen und südlichen Ortsrand auf E + DG mit Kniestock begrenzt, im Rest des Geltungsbereichs sind 2 normale Vollgeschosse zulässig. Da die Gemeinde aufgrund der vorhandenen Grundstücksgrößen ein gewisses Nachverdichtungspotential erkennt, beschloss der Bauausschuss die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Perach I“.
Die Gemeinde Piding wurde als Nachbargemeinde zur frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 24.02.2025 gebeten.
Da aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium folgen keine Rückfragen oder Einwände.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante Neuaufstellung des Bebauungsplans „Perach I“ der Gemeinde Ainring. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.03.2025 13:23 Uhr