Bauantrag zur Sanierung der bestehenden 3 Wohneinheiten und Vergrößerung der Bestandsbalkone auf dem Grundstück Salzburger Str. 3 (Fl. Nr. 72)


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2025 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Salzburger Str. 3 (Fl. Nr. 72) sollen die bestehenden 3 Wohneinheiten saniert und die Bestandsbalkone vergrößert werden.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Das Vorhaben richtet sich daher nach § 34 BauGB. Gem. § 34 BauGB ist ein Vorhaben unter anderem dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.  

Die Balkone im 1. OG und Dachgeschoss sollen etwas vergrößert werden. Die Tiefe ändert sich von aktuell ca. 1,00 m auf 1,50 m. Im Innenraum finden nur kleine Veränderungen statt. Die Wohnungen werden saniert und bleiben in Ihren Größen und Aufteilungen nahezu unverändert.  Die Südansicht erhält zwei Fenstertüren, von denen aus man die neue Terrasse erreichen kann. Die neue Terrasse im EG hat eine Fläche von 2,75 m²

Gemäß gemeindlicher Stallplatzsatzung sind in Mehrfamilienhäusern je Wohnung mit 51 – 100 m² 1,5 Stellplätze je Wohnung erforderlich. Somit ergibt sich für die 3 Wohneinheiten ein Stellplatzbedarf von 5 Stellplätzen.
Da sich auf der Flurnummer 72 auch noch ein Einfamilienhaus befindet, müssen dafür 2 Stellplätze vorgehalten werden.
Somit sind für das Vorhaben auf der Fl. Nr. 72 insgesamt 7 Stellplätze erforderlich. Laut  Planunterlagen werden auf dem Grundstück 8 Stellplätze nachgewiesen.

Da es sich bei den Veränderungen am Bestandsgebäude nur um kleine bauliche Maßnahmen handelt, sich an Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise keine Änderungen ergeben und die Erschließung gesichert ist, kann aus Sicht der Verwaltung dem Vorhaben zugestimmt werden. 

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt als Planverfasser des Bauantrags seine persönliche Beteiligung an.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Rüdiger Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        8
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.

Es folgen keine Rückfragen oder Einwände aus dem Gremium.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zur Sanierung der bestehenden 3 Wohneinheiten und der Vergrößerung der Bestandsbalkone auf dem Grundstück Salzburger Str. 3 (Fl. Nr. 72) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 12:52 Uhr