Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Holzlege mit Schallschutz auf dem Anwesen Carossastr. 7 (Fl. Nr. 48/6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Carossastraße 7 (Fl. Nr. 48/6) soll eine Holzlege (Plan siehe Anlage) mit Schallschutz errichtet werden.
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) BayBO. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Straße“. Da die geplante Holzlege außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die geplante Holzlege soll in einem Abstand von 0,80 m von der Grundstücksgrenze zu den Flur Nr. 48/7 und 48/9 errichtet werden. Die beiden Nachbarn der Flurstücke haben dem Vorhaben zugestimmt.
Durch die geplante Holzlege werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, somit kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium erfolgt die Frage nach der Schallquelle.
Wie Frau Burger erklärt, soll die Holzlege möglichen Lärm des Grundstücks Franz-Kobell-Straße 4 abschirmen (siehe TOP 4 heutiger Sitzung).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Str.“ zur Errichtung einer Holzlege mit Schallschutz auf dem Grundstück Carossastr. 7 (Fl. Nr. 48/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2025 12:52 Uhr