Bauantrag zum Einbau von zwei Dachgauben in das Anwesen Hosemannstr. 15 (Fl.Nr. 777/14)


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass im bestehenden Wohnhaus Hosemannstraße 15 zwei Schleppgauben eingebaut werden sollen. Damit soll eine Erweiterung der vorhandenen Wohnfläche für den Eigengebrauch im Speicher des Hauses um ca. 30,5 m² erreicht werden. Es handelt sich um keine abgeschlossene Wohneinheit.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die nähere Umgebung einfügen.

Der Einbau von Schleppgauben ist im Ortsgebiet nicht unbekannt. Deshalb erscheint hier eine Zustimmung grundsätzlich möglich. Allerdings sollen nach dem Bauantrag zwei verschieden große Gauben errichtet werden, wobei die nördliche Gaube im Hinblick auf Höhe und Dachneigung mit dem Dach des Anbaus in Konkurrenz steht und optisch kein positives Bild mehr abgibt. Zudem gibt es weder in der näheren Umgebung noch im Gemeindegebiet eine vergleichbare Anordnung von Dachgauben, weshalb der Einbau zweier Dachgauben nicht dem Einfügegebot entspricht. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher nur dem Einbau der südseitigen Dachgaube zugestimmt werden.
Auf dem Grundstück sind vier Stellplätze vorhanden; damit werden auch die Vorgaben der Stellplatzsatzung erfüllt.

Diskussionsverlauf

GR Lerach kann der südseitigen Schleppgaube zustimmen. Die Nordseitige fügt sich seiner Meinung nach nicht ein.

GRin Schöndorfer, GR Bender und GR Geigl können beiden Schleppgauben zustimmen, zumal hier ohne zusätzliche Versiegelung von Grünflächen neuer Wohnraum geschaffen wird.

Beschluss 1

Der Bauausschuss stimmt dem Einbau der südseitigen Schleppgaube im Dach des Wohnhauses Hosemannstr. 15 (Fl.Nr. 777/14) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bauausschuss stimmt dem Einbau der nordseitigen Schleppgaube im Dach des Wohnhauses Hosemannstr. 15 (Fl.Nr. 777/14) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Datenstand vom 20.03.2019 10:47 Uhr